Der Bundestag hat am 26. März einen Antrag der Linksfraktion ( 16/9097) abgelehnt, in dem diese gefordert hatte, die bisher kostenpflichtige bundesweite Service-Nummer 01801 der Bundesagentur für Arbeit (BA) in eine gebührenfreie Rufnummer umzuwandeln. Die mit der Einführung der Hotline verbundenen Einsparungen würden bedauerlicherweise nicht an die "Kunden" der BA weitergeben, stattdessen müssten diese 3,9 Cent pro Minute bezahlen, so die Fraktion. Die Koalitionsfraktionen und die FDP stimmten am 26. März gegen den Antrag. Die Grünen stimmten dem Antrag zu.
Die Koalitionsfraktionen wollen die Rechte pflegebedürftiger Menschen stärken und haben dazu einen "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes" ( 16/12409) vorgelegt. Am 26. März wurde er zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Ziel der Neuregelung ist es, ältere sowie pflegebedürftige oder behinderte Menschen bei Abschluss von Verträgen zu stärken, in denen die Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen an die Überlassung von Wohnraum gebunden ist. Zur Begründung heißt es, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Vertragstypen würden Verträge, die Menschen zur Bewältigung ihres Hilfebedarfs abschließen, nur unzulänglich erfassen. Mit der Neuregelung sollen sie nun vor Benachteiligungen geschützt und in einer möglichst selbstbestimmten Lebensführung unterstützt werden.
Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat oder zu tun haben wird, soll künftig verpflichtet werden, dem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Aus diesem Grund muss das Bundeszentralregister geändert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/12427) vor. Sie weist darauf hin, dass Verurteilungen zu niedrigen Strafen und bestimmte Verurteilungen von Jugendlichen und Heranwachsenden, bei denen keine negative Bewährungsprognose bestehe, nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen würden. Das Bundeszentralregister müsse aber in die Lage versetzt werden, bei bestimmten Taten, insbesondere bei Sexualdelikten, Auskunft zu erteilen.
Die Fraktion Die Linke dringt auf eine Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen, die im Rahmen der Altfallregelung erteilt wurden. Nach einem Gesetzentwurf der Fraktion ( 16/12415), den der Bundestag am 26. März in den Innenausschuss überwiesen hat, soll eine solche Erlaubnis "grundsätzlich und ohne Nachweis einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung" um mindestens zwei Jahre verlängert werden. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich in einem Antrag, der ebenfalls überwiesen wurde, für eine Fristverlängerung bei der so genannten "Aufenthaltserlaubnis auf Probe" stark.
Aus dem Zivildienst soll stärker als bisher ein Lerndienst werden. Mit geänderten und zusätzlichen Seminarangeboten sowie dem Anspruch auf ein qualifiziertes Abschlusszeugnis sollen ihn junge Männer zur Qualifizierung für ihr Berufsleben nutzen können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/10995) beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen am 26. März. Das schon vorhandene, die Arbeit begleitende Seminarangebot solle flexibler gestaltet und unter anderem durch einen Kurs zur Förderung sozialer Kompetenzen ergänzt werden. Gesetzlich abgesichert wird außerdem, dass sich die jungen Männer direkt mit Beschwerden und Anregungen an den Bundesbeauftragten für Zivildienst wenden können, ohne dienstliche Nachteile zu erfahren.
Der SPD-Abgeordnete Jörg Tauss verzichtet auf eine erneute Kandidatur für den Bundestag. Das teilte er bei der Konferenz der Ortsvereinsvorsitzenden seines SPD-Kreisverbandes Karlsruhe-Land am 26. März mit. Sein laufendes Mandat will der 55-jährige jedoch nicht niederlegen. Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Tauss wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischen Materials.