Auch abgestellte Züge können Lärm erzeugen, da unmittelbar vor und nach einer Zugfahrt die Triebfahrzeugsaggregate laufen müssen. Die damit verbundene Lärmbelästigung lässt sich in dem ihm vorliegenden Fall vermeiden, befand der Petitionsausschuss am 25. März und beschloss einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung "zur Erwägung" zu überweisen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung das Anliegen überprüft und nach Möglichkeiten der Abhilfe sucht.
Im konkreten Fall fordern die Petenten Maßnahmen, um die Lärmbelästigung auf der Bahnstrecke Berlin-Dresden nördlich des Bahnhofes Wünsdorf zu unterbinden oder zumindest zu verringern. Insbesondere nachts gingen von den Kompressoren der Züge erhebliche Lärmbelästigungen und Erschütterungen aus, klagen die Betroffenen. Nach Ansicht des Petitionsausschusses stellt der Schutz von Bürgerinnen und Bürgern vor Verkehrslärm ein "sehr wichtiges Anliegen" dar. Der Ausschuss äußerte daher Verständnis für den Wunsch der Petenten nach Lärmschutzmaßnahmen. Ein Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm bestehe jedoch nur bei einem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges, betonte der Ausschuss und verwies auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Verkehrslärmschutzverordnung.
Die parlamentarische Prüfung im Fall Wünsdorf habe konkrete Möglichkeiten zur Lösung des Problems aufgezeigt. So sei nicht zu erkennen, warum die Züge nicht 150 Meter weiter außerhalb des Bahnhofs und damit in unbewohntem Bereich abgestellt werden könnten. Ferner hielt es der Ausschuss für wünschenswert, dass notwendige Maßnahmen - auch mit Hilfe des Konjunkturpaketes II und der darin zusätzlich vorgesehenen 700 Millionen Euro für Investitionen im Schienenverkehr - möglichst noch vor 2011 ergriffen werden.