Man kann lange darüber streiten, ob der Indianervergleich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wirklich witzig war und ob er seinen Bemühungen um die Trockenlegung von Steueroasen nicht eher geschadet hat. Ebenso lange allerdings kann man sich wundern, dass ein stolzes Volk wie die Schweizer derart weinerlich auf die Sticheleien reagiert. Vielleicht ist es die dunkle Ahnung, dass Steinbrück in der Sache Recht hat.
Ein Gutteil des Schweizer Wohlstands beruht darauf, dass das Land fast alle Vorteile des europäischen Binnenmarkts nutzt, ohne gleichzeitig die Bürde eines EU-Mitgliedstaats zu tragen. Das nennt man Rosinenpickerei. Geradezu unwürdig aber ist es, sich mit ausländischen Straftätern gemein zu machen und deren Heimatländer damit um einen Teil ihrer Steuereinnahmen zu bringen. Steinbrück hat deshalb jedes Recht, Täter und Helfershelfer beim Namen zu nennen.
Das heißt allerdings nicht, dass der Zweck die Mittel heiligt. Mit seinem jüngsten Gesetzentwurf will Peer Steinbrück deutsche Firmen, die Geschäfte in Steueroasen tätigen, legitimer steuerlicher Rechte berauben.
Der Sanktion entgehen kann nur, wer nachweist, dass seine Heizdeckenlieferung in die Schweiz nur mit den dortigen Temperaturen und nichts mit den Geldanlagemöglichkeiten in Zürich zu tun hat. Mit dieser Beweislastumkehr würde eine Art Generalverdacht in das deutsche Recht eingeführt - wogegen sich die Union zurecht wehrt.