Die Besteuerung von Dienstwagen soll auf den Umweltschutz ausgerichtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag ( 16/10978), dass die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen so geändert wird, "dass sich der Anteil der steuerlich geltend zu machenden Abschreibungen für einen Dienstwagen mit steigendem CO2-Ausstoß verringert". Auch die Absetzbarkeit der weiteren Autokosten sowie die steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von Dienstwagen soll am CO2-Ausstoß ausgerichtet werden. Der Antrag wurde vom Bundestag in der Sitzung am 26. März an die Ausschüsse überwiesen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert in ihrem Antrag, dass Dienstwagen einen Großteil der Neuzulassungen in Deutschland ausmachten. Diese würden oft nach kurzer Zeit wieder verkauft und hätten somit einen entscheidenden Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt. Dienstwagen könnten daher Vorreiter bei der Verbreitung verbrauchsarmer Fahrzeuge sein. Die Besteuerung solle so erfolgen, dass Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis 120 Gramm pro Kilometer nach heutigen Richtlinien behandelt werden. Bis 240 Gramm pro Kilometer müsse die Abschreibung geringer ausfallen und die Versteuerung für private Nutzung höher. Fahrzeuge, die mit 240 Gramm mehr als das Doppelte des zukünftig erlaubten Durchschnittsgrenzwertes ausstoßen, sollen gar nicht mehr abgeschrieben werden dürfen. Die Ausrichtung der Besteuerung auf Energieeffienz-Kriterien begründet die Fraktion auch damit, dass Dienstwagen häufig nur Statussymbol seien. Auch die Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen soll geändert werden. Dann würden die Beschäftigten ihre Arbeitgeber zum Kauf klimafreundlicher Dienstwagen drängen.