ParteienfinAnzierung
Fehler im Rechenschaftsbericht
Die Bundestagsverwaltung hat im Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 Unrichtigkeiten festgestellt. So seien die staatlichen Mittel falsch ausgewiesen worden, der Vorjahresabschluss im Hinblick auf die Entwicklung des Parteivermögens sei fehlerhaft gewesen und notwendige Erläuterungen sonstiger Einnahmen seien unterblieben. Bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sieht das Parteiengesetz eine finanzielle Sanktion in Höhe des Zweifachen des den unrichtigen Angaben entsprechenden Betrages vor. Nach Abschluss des Verfahrens sei daher eine Zahlungsverpflichtung der NPD in Höhe von mehr als 2,5 Millionen Euro festgestellt worden. Der nach Anhörung der Partei erlassene Bescheid vom 26. März dieses Jahres umfasse darüber hinaus die endgültige Festsetzung der staatlichen Mittel für die NPD bezogen auf das Jahr 2008 sowie die Aufforderung zur unverzüglichen Berichtigung des Rechenschaftsberichts 2007. Die Sanktionsforderung gegenüber der NPD sei zugleich mit der zum 15. Februar dieses Jahres fälligen ersten Abschlagszahlung in Höhe von rund 305.000 Euro verrechnet worden. Die Partei sei aufgefordert worden, den Restbetrag von rund 2,2 Millionen Euro bis zum kommenden 1. Mai zu erbringen. Eine Vereinbarung über einen Stundungs- und Tilgungsplan ist nach Maßgabe der Bundeshaushaltsordnung auf Antrag der Partei grundsätzlich möglich. Die NPD hat den Vorwurf zurückgewiesen.
Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Dies wird zum einen daran gemessen, wie viel Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangten Spenden zugrunde gelegt.