Die Bundesregierung soll noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz zur Vereinfachung der Umsetzung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) vorlegen. Dies fordern die Fraktionen von Union und SPD in einem gemeinsamen Antrag ( 16/12283), der vom Bundestag am 19. März beschlossen wurde. Die drei Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion stimmt dagegen.
Wie es in dem Antrag heißt, sind Öffentlich-Private Partnerschaften bereits jetzt ein anerkanntes und erfolgreiches Instrument der öffentlichen Beschaffung oder Leistungserstellung. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen gibt es 116 PPP-Projekte mit einem Investitionsvolumen von zusammen 3,5 Milliarden Euro. Ein Viertel dieser Projekte befinde sich bereits in der Betriebsphase. Die Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler würden sich auf 5 bis 25 Prozent belaufen, schreiben die Fraktionen weiter.
"Öffentlich-Private Partnerschaften haben sich deshalb als ein wirksames Instrument erwiesen, den haushaltsrechtlich normierten Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit besser gerecht zu werden", heißt es in dem Antrag. Das ÖPP-Beschleunigungsgesetz von 2005 sei erfolgreich. So seien die Investitionen in PPP-Projekte von 65 Millionen Euro in den Jahren 2002 und 2003 auf 875 Millionen Euro im Jahr 2007 gestiegen. Erinnert wird an das Ziel der Bundesregierung, den PPP-Anteil an den öffentlichen Beschaffungen von derzeit vier Prozent auf 15 Prozent zu erhöhen. Dafür müssten aber Probleme mit der Umsatzsteuer bei PPP-Projekten gelöst werden.