Der Bundesrat hat dem Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz mit der Möglichkeit der Verstaatlichung von Banken zugestimmt. In der Sitzung der Länderkammer am 3. April kündigte die Bundesregierung jedoch einige Änderungen an, die im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens erfolgen sollen. Damit kam die von einigen Ländern erwogene und vom Finanzausschuss des Bundesrates auch empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu Stande. Damit hätte das Gesetz zwar nicht verhindert, jedoch aufgehalten werden können. Die Regierung war jedoch an einer schnellen Gesetzgebung interessiert, da damit gerechnet wird, die Hypo Real Estate (HRE) in Kürze verstaatlichen zu müssen, um einen Zusammenbruch des Instituts und damit eines Teils des deutschen Finanzmarktes zu verhindern. Die Forderungen der Länder sollen nun in das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Länder hatten der Bundesregierung die Zusage abgerungen, die steuerliche Behandlung von Banken, die sich nicht unter dem Rettungsschirm des Sonderfonds Finanzmarkstabilisierung (Soffin) befinden, zu verbessern. So können bisher nur Banken Verlustvorträge geltend machen, die über Soffin Kapitalhilfen des Bundes erhalten haben. Diese steuerliche Erleichterung soll in Zukunft auch für Banken gelten, die Hilfen von Landesregierungen bekommen haben.