ONLINE-Petition
Telemediengesetz soll nicht geändert werden
Die von der Berlinerin Franziska Heine am 22. April eingereichte Online-Petition gegen die Sperrung und Indizierung von Internetseiten hatten am Abend des 8. Mai knapp 60.000 Personen mitgezeichnet. Eine so hohe Zahl an Unterstützern hat es seit Einführung des aktuellen Systems für die über das Internet mitzuzeichnenden Petitionen im Oktober des vergangenen Jahres noch nicht gegeben.
Die Petentin und ihre Mitunterzeichner fordern, dass der Deutsche Bundestag die im Rahmen der Bekämpfung der Kinderpornografie vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes ablehnt. Das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu lassen, sei undurchsichtig und unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar seien noch genau festgelegt sei, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Die Petition kann noch bis zum 16. Juni mitgezeichnet werden. Doch obwohl schon nach so kurzer Zeit die Zahl von 50.000 Unterstützern, die erforderlich ist, um vom Petitionsausschuss öffentlich angehört zu werden, erreicht ist, wird die Petition voraussichtlich in dieser Legislaturperiode nicht mehr behandelt werden.
Damit rechnet jedenfalls die Ausschussvorsitzende, Kersten Naumann (Die Linke): "Es wird im Ausschuss eine öffentliche Anhörung geben. Ich glaube aber nicht, dass das noch in dieser Legislaturperiode geschieht." Grund dafür sind die einzuhaltenden Fristen. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird sich der Petitionsausschuss mit dem Thema befassen und Stellungnahmen der zuständigen Ministerien anfordern. Mit diesen ist jedoch nicht vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen.