Pflegebedürftige Behinderte, die besondere Pflegekräfte beschäftigen, sollen sich von diesen künftig leichter auch während einer stationären Krankenhausbehandlung betreuen lassen können. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf "zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus" ( 16/12855) vorgelegt, der unter anderem die Mitaufnahme dieser Pflegekräfte in das Kranken- haus vorsieht.
Ferner soll die Hilfe zur Pflege laut Gesetzentwurf auch für die Dauer des stationären Krankenhausaufenthalts für pflege- bedürftige Behinderte weiter geleistet werden. Damit könnten die Betroffenen ihre besonderen Pflegekräfte auch bei einer stationären Behandlung weiter beschäftigen, heißt es in der Vorlage.
Zudem soll das Pflegegeld für die gesamte Dauer von stationären Krankenhausaufenthalten und von Rehabilitationsaufenthalten sowie von "krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege" weiter ausbezahlt werden.
Zugleich sieht der Gesetzentwurf vor, die Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufzunehmen. Die Verstärkung der Palliativmedizin bereits in der studentischen Ausbildung solle dazu beitragen, die Regelversorgung schwerkranker Menschen zu verbessern, schreiben die Koalitionsfraktionen zu Begründung.