JUTTA LIMBACH
Die ehemalige Präsidenten des Verfassungsgerichts sieht das Grundgesetz in guter Verfassung, mahnt aber zur Vorsicht
Sie haben das Grundgesetz aus verschiedenen Perspektiven ein Leben lang kritisch begleitet. Ist es nach 60 Jahren noch in "guter Verfassung"?
Ich denke, das Grundgesetz ist nach wie vor - von wenigen Wünschen abgesehen - eine gute Verfassung. Sie ist nicht nur die beste, die wir Deutsche je hatten, sondern sie hat sich auch als Exportschlager erwiesen.
Bis heute hat es 53 Grundgesetzänderungen gegeben. Man sagt "Das Leben ist eine Baustelle" - das Grundgesetz auch?
Trotz all dieser Änderungen sind die Grundstruktur und die Aufbauprinzipien des Grundgesetzes weitgehend erhalten geblieben: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaat, Gewaltenteilung - und vor allem der Katalog der Grundrechte. Da gibt es allerdings "Pfusch am Bau" beim Artikel 16 a und den Ergänzungen des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die hätten in ein Gesetz gehört und in dieser Detailversessenheit wirklich nicht Verfassungsrang haben dürfen.
Apropos "Detailversessenheit". Was sagen Sie zur Kritik wie jüngst von Bundestagspräsident Norbert Lammert, dass man "leichtfertig" mit der Verfassung umgehe und sie mit zu vielen Details belaste?
Ich kann ihm da nur zustimmen. Ich denke, dass die Parteien die Verfassung instrumentalisieren, weil sie sie der qualifizierten Mehrheit unterwerfen wollen. Sie möchten sicherstellen, dass nicht bei einer Veränderung des politischen Kräfteverhältnisses sofort wieder eine Änderung vorgenommen wird. Napoleon hat hübsch und treffend gesagt: Verfassungen müssen kurz und vage formuliert sein. Der richtige Gedanke dahinter ist, dass Verfassungen so formuliert sein müssen, dass Sie mit dem Wandel der sozialen Verhältnisse mitwachsen können. Das ist ein Vorzug des Grundgesetzes und der geht teilweise dadurch verloren, dass man wie beispielsweise in der Finanzverfassung Normen formuliert hat, die man besser in einem Gesetz gelassen hätte.
Im Sommer wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klagen gegen den EU-Reformvertrag erwartet. Wird unser Recht zu stark von Europa bestimmt?
Nein. Das ist etwas, worauf sich das Grundgesetz schon von Anfang an eingelassen hat. Carlo Schmid, einer unserer Verfassungsväter zum Beispiel hat immer wieder deutlich gemacht: Für Alleingänge der Deutschen ist kein Raum - vor allem auf militärischem Gebiet. Dieser erste Grundgedanke der Europäischen Union ist auch im Grundgesetz angelegt, weil es heute kaum noch Aufgaben gibt, die nationale Politik allein meistern kann. Denken Sie nur an die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise.
Warum ist das vielen Bürgern aber so schwer zu vermitteln?
Dass die Europaskepsis bisher bei der Bevölkerung so verbreitet ist, hat auch mit nationalstaatlicher Politik zu tun. Immer wieder wird versucht, Mängel der Politik auf Brüssel abzuwälzen. Und das hat sich ja bei den negativen Referenden gerächt.
Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Gesetzen beanstandet und damit politische Entscheidungen maßgeblich beeinflusst. Sind die Gesetze heutzutage "handwerklich" schlechter gemacht?
Wenn man die Zahl der Gesetze mit der Zahl der Korrekturen des Bundesverfassungsrichts vergleicht, redet man nicht so schlecht über den Gesetzgeber. Aber ich denke, in letzter Zeit unter dem Eindruck des internationalen und zum Teil sehr fanatisierten Terrorismus ist die Gesetzesproduktion im Sicherheitsbereich wirklich zu groß und auch, was die rechtsstaatlichen Grenzen angeht, zu großzügig. Ich sehe dahinter die Absicht, einen Rechtsstaat zu einem Präventivstaat zu machen. Das ist notwendigerweise mit Einbußen an Freiheit verbunden. Da hat das Bundesverfassungsgericht zu Recht seit dem 11. September immer wieder korrigierend eingegriffen.
Haben wir in der Zeit nach dem 11. September 2001 zu viel vom Rechtsstaat preisgegeben?
Wir sehen, dass gegenwärtig nicht nur ein starker Druck auf die Justizgrundrechte herrscht, sondern davon auch die Presse- und Meinungsfreiheit berührt sind. Wenn der Bürger weiß, dass er beobachtet und durchrastert wird und alle seine öffentlichen Lebensregungen registriert werden, wird er langsam zögerlich, wenn es darum geht, seine Meinung unerschrocken im öffentlichen Diskurs zu sagen. Dadurch wird nicht nur das Recht des einzelnen Bürgers beeinträchtigt, sondern darunter leidet auch das Gemeinwohl. Meinungs- und Pressefreiheit sind die Demokratie konstituierende Freiheiten. Wenn die nicht mehr unerschrocken ausgeübt werden können, dann ist das Besorgnis erregend für unsere Demokratie. Diese Tendenz sehe ich wie andere auch und ich bin wirklich dankbar, dass das Bundesverfassungsgericht weitgehend dagegen gehalten hat.
Wir feiern nicht nur 60 Jahre Grundgesetz, sondern auch 20 Jahre Mauerfall. Einige betrachten die Tatsache, dass die Vereinigung 1990 durch einen "Beitritt" erfolgt ist, als schwere Hypothek. War es ein Fehler, dass wir keine neue gesamtdeutsche Verfassung erarbeitet haben?
Es war wenig klug, dass wir uns damals nicht die Zeit für einen intensiveren Verfassungsdiskurs genommen haben. Gerade weil damals politische Gremien und Bürgerprojekte neue Verfassungen diskutiert haben, wäre es sinnvoll gewesen, wie beispielsweise bei der Berliner Verfassung die Anregungen, die aufgrund der ureigenen Erfahrungen aus der DDR gekommen sind, doch in der einen oder anderen Form mit zu berücksichtigen. Ich denke nicht, dass man diesen Fehler heute nach 20 Jahren wieder gutmachen kann.
Trotz des hohen Ansehens des Bundesverfassungsgerichts und des Grundgesetzes nimmt das Vertrauen in das demokratische System Umfragen zufolge offenbar ab. Wie erklären Sie sich das?
Ich denke, dass das Grundgesetz gegenwärtig unter dem Eindruck der Finanz- und Wirtschaftskrise unter einer besonderen Bewährungsprobe steht. Und die Gretchenfrage lautet: Ist die Demokratie auch eine Staatsform für wirtschaftlich schwierige Zeiten? Ich denke, jetzt kommt es wirklich darauf an, dass es gelingt, auch diese Krise demokratisch zu meistern. Dafür ist nicht nur Überzeugungsarbeit von oben nötig, sondern es muss sich auch aus der Gesellschaft heraus erweisen, dass wir schwierige Zeiten miteinander durchstehen.
Fürchten Sie wie andere, dass es in Zeiten der Krise zu großen Spannungen kommen könnte?
Ich denke, die großen Spannungen haben wir bereits. Das hat sich bei den Kundgebungen am 1. Mai sehr deutlich gezeigt. Es wird von fünf Millionen Arbeitslosen im kommenden Jahr gesprochen. Jeder sensible Demokrat muss doch durch solche Aussichten beunruhigt sein.
Glauben Sie, dass die Deutschen aktiv auf die Straße gehen werden?
Demonstrationen sind Rituale, die unsere Verfassung ausdrücklich vorsieht. Protestaktionen der Bürger würde ich nicht gleich unter Unruhen subsumieren, sondern daran ablesen, dass hier offenbar jeder mitdenkt und mitreden möchte. Das sind die Grundforderungen einer Demokratie.
Die Bundesrepublik wird 60. Der Bundestag debattiert darüber am 14. Mai. Welche Wünsche haben Sie für das Land?
Kritische Loyalität gegenüber dem Grundgesetz. Dazu wünsche ich mir, dass Deutschland die Finanz- und Wirtschaftskrise meistert und sie zum Anlass nimmt, den Rahmen für wirtschaftliches Handeln neu zu justieren. Man muss der Krise den Geruch von Katastrophe nehmen, wie der Dichter Martin Walser einmal in einem anderen Zusammenhang gesagt hat, und sie als Chance begreifen, Demokratie fortzubilden.
Das Interview führte Annette Sach.
Jutta Limbach (SPD), Jahrgang 1934, war von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts.