Die globale Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise setzt einen Schlusspunkt hinter das 20. Jahrhundert. Sie kann als Endphase von Entwicklungen in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und nach dem Ende des Ost-West-Konflikts verstanden werden. 1 In der Weltwirtschaft sind große Ungleichgewichte der Handels- und Finanzströme entstanden. Sie rufen protektionistische Bestrebungen hervor. Zugleich nähren sie eine Geldschwemme, die das Entstehen einer spekulativen Desorganisation von Anlagemärkten begünstigt hat und begünstigt. Es wird zu einer grundlegenden Korrektur der globalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kommen müssen - zunächst auf den Finanzmärkten. Die Bewältigung der Krise wird eine andere Großwetterlage im 21. Jahrhundert schaffen. Ökonomen erwarten einen neuen langwelligen Zyklus ökonomischer und ökologischer Entwicklungen, den fünften Kondratieff-Zyklus. 2
Die Bundesrepublik erweist sich mit dem Finanzmarkt-Stabilisierungsfonds Soffin, dem Wirtschaftsfonds Deutschland und den Konjunkturprogrammen in der Krise als handlungsfähig, und sie wird dies auch in der anhaltenden Strukturkrise der Märkte weiter bleiben müssen. Während sich die Probleme des Finanzmarkts in den Jahren 2007 und 2008 von den USA aus weltweit ausbreiteten, setzte die Rezession der Realwirtschaft - nach einer konjunkturellen Abschwächungsphase - in den führenden Volkswirtschaften fast simultan im vierten Quartal 2008 ein. Der tiefgreifende wirtschaftliche Abschwung wird die Weltwirtschaft im Jahr 2009 prägen und sich auch 2010 auswirken. Die Erholung von der globalen Krise wird länger dauern. Staatsverschuldung wird nicht zu vermeiden sein. Eine prozyklische Politik wie in der Weltwirtschaftskrise der Jahre 1929/30 wäre vor heutigen und künftigen Generationen nicht zu verantworten.
Das Versagen der Selbstregelungskompetenz der Finanzmärkte und der Verlust ihrer Funktionssicherheit verdeutlichen, dass sowohl auf nationaler wie auf transnationaler Ebene staatliche Ordnungskompetenzen erforderlich sind. Es gilt, neue Regeln für alle Bereiche, Geschäfte und Produkte der Finanzwirtschaft auszuhandeln und eine zweckmäßige Aufteilung der Kontrollkompetenzen auf nationale und transnationale Instanzen vorzunehmen. Die Treffen der weltwirtschaftlich einflussreichsten Ländergruppe der G 20 in Washington (November 2008) und London (April 2009) haben gezeigt, dass die Regierungen in der globalen Krise Handlungsfähigkeit besitzen. Von Bedeutung ist auch, dass sich die Vereinigten Staaten und China darauf verständigt haben, ihre ungleichgewichtigen Handels- und Finanzbeziehungen zu ordnen. Die Londoner Beschlüsse zur Aufsicht über Finanzmärkte und finanzwirtschaftliche Unternehmen (Banken, Hedge-Fonds, Rating-Agenturen u.a.) sowie zur Eigenkapitalausstattung und Bilanzierung der Institute leiten einen Reformprozess ein. Die Etablierung eines systemischen Überwachungs- und Warnsystems durch das neue Financial Stability Board (FSB) und den International Monetary Fund (IMF) kann die Entwicklung der Finanzmärkte und Volkswirtschaften nachhaltig beeinflussen. Die Umsetzung der Londoner Beschlüsse in Regelwerke wird einige Zeit erfordern. Die G 20 wollen diesen Prozess begleiten. Das Zeitfenster für eine international übereinstimmende Neuordnung der Finanzmarktverfassung wird nur für eine kurze Zeit unter dem Eindruck der Krise offen sein. Ermutigend ist, dass die gemeinsamen ordnungspolitischen Bemühungen Deutschlands und Frankreichs zur Schaffung neuer Finanzmarktregeln international Unterstützung fanden und finden. Die Abstimmung beider Länder wird sich bei der Steuerung der Finanzmärkte in den Ländern der Euro-Zone und der Europäischen Union bewähren müssen.
Die hohe Exportorientierung der deutschen Wirtschaft führt bei der nachlassenden Weltmarktnachfrage zu einem starken Beschäftigungsrückgang. Auch wenn Staat und Wirtschaft Anstrengungen unternehmen, um Arbeitnehmer im Erwerbsprozess zu halten, wird die Zahl der Arbeitslosen deutlich ansteigen. In Deutschland wird es darauf ankommen, nicht allein die wirtschaftlichen Fähigkeiten, sondern ebenso die sozialen Sicherungssysteme als Kernbestandteile der Sozialordnung mit allen Kräften zu verteidigen. Sie sind für die Demokratie wie für die Marktwirtschaft systemrelevant. Beunruhigend ist, dass die Auswirkungen der Krise bereits auf eine erschütterte Sozialordnung treffen. Fehlentwicklungen drohen zu kumulieren. Fundierte Analysen weisen in Deutschland eine langfristig zunehmende Ungleichheit der Einkommens- und Vermögensverteilung aus. Die privaten Lebensverhältnisse gelten als segmentiert. Diese Entwicklung spiegelt sich in der Auf- und Abwertung kommunaler Sozialräume wider. Bund und Länder haben eine nachhaltige Armutsprävention und -bekämpfung in den Kommunen versäumt. Ohne eine entschiedene politische Gegenwehr droht in der Bundesrepublik das Netz der solidarischen gesellschaftlichen Beziehungen zu reißen.
In Phasen der wirtschaftlichen Schwäche wird häufig auf eine konjunkturelle Belebung durch privaten Konsum gesetzt. Vergebens: Es gibt in Deutschland keine Konsumkonjunkturen. Das Konsumverhalten der privaten Haushalte ist durch die Erfahrungen des 20. Jahrhunderts geprägt, aber nicht nur dadurch. Die Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung weisen auf große Defizite an Teilhabe- und Verwirklichungschancen und eine ganz ungleichgewichtige Einkommens- und Vermögensverteilung hin. Die Konsumfähigkeit wie die Konsumbereitschaft sind in großen Teilen der Bevölkerung beeinträchtigt. Kaufkraftrelevante Maßnahmen (wie etwa die der Konjunkturprogramme) allein können die lange aufgestauten Probleme nicht auflösen.
Staat und Wirtschaft sind weit davon entfernt, private Haushalte (in ihrer Rolle als selbstorganisierte basale Wirtschaftssubjekte) als einen konstituierenden Teil der Marktwirtschaft und langfristigen Partner im Wirtschaftsprozess zu sehen und dementsprechend zu behandeln. Nicht einmal die Verbraucherrolle wird funktional richtig eingeschätzt. Gegenüber der Kreditwirtschaft versagt zudem der Verbraucherschutz. Dies hat zu Fehlentwicklungen in den marktwirtschaftlichen Beziehungen beigetragen, mit der Folge einer Schwächung der Konsumneigung der privaten Haushalte und Familien. Die Finanzmarktkrise gibt dazu Anlass, auch in Deutschland die Marktbeziehungen zwischen der Kreditwirtschaft und der Zivilgesellschaft grundlegend zu überprüfen.
Einer gängigen Definition zufolge sind Verbraucher ausschließlich Endverbraucher, deren Konsum privaten Zwecken dient. Diese Interpretation erweist sich als überholt. Verbraucher sind private Haushalte und Familien mit ihren Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als basale Wirtschaftssubjekte, die im Rahmen ihrer Daseinsgestaltung konsumtive und investive Entscheidungen treffen. Das Rollenspektrum der Verbraucher hat sich erweitert. Private Haushalte agieren heute nicht nur in ihrer privaten Lebenswelt. In vielen Fällen sind sie unmittelbar in das Betreibengemeinnütziger Selbsthilfeinitiativen und freier sozialkultureller Träger sowie die Gründung und den Aufbau selbständiger marktwirtschaftlicher Unternehmen involviert. Die Projekte der privaten Lebensführung verbinden sich mit einer Mitgestaltung und -verantwortung der ökonomischen und ökologischen, sozialen und politischen Umgebungen.
Die Anforderungen an die Haushalte bei der Alltagsbewältigung und Lebensplanung haben sich erhöht. Wirtschaftlich sehen sich Verbraucher einer Ausweitung von Wahlmöglichkeiten bei Gütern und Dienstleistungen gegenüber, die sich beständig ändern und deren Komplexität zunimmt. Die Transparenz der Märkte nimmt ab. Hinzu kommen Fehlentwicklungen auf Märkten (beispielsweise durch die Ausbreitung spekulativer Finanzprodukte). Haushalte erleben die wirtschaftliche Globalisierung wie die gegenwärtige Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise als eine ernste Bedrohung ihrer privaten Lebensführung und sozialen Teilhabe. 3 Der rasche Wandel der Verhältnisse überfordert vielfach die Anpassungsfähigkeit der Haushalte. Private Haushalte, die zurückbleiben, verlieren zunehmend ihre Fähigkeit der Selbstbestimmung und Selbstorganisation. Es kommt zu einem Rückgang an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Teilhabe. Deshalb auch entwickeln sich Bildung und Beratung zu einem Schwerpunkt des Empowerments von Haushalten.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Verbraucher hängt nicht allein von deren Einkommen ab. Sie basiert auf der Verfügung über drei Gruppen von Ressourcen: der humanen (Zeitbudgets und Kompetenzen), materiellen (Geldeinkommen und Realeinkommen) und sozialen Ressourcen (den Angeboten und der Nutzung komplementärer Infrastrukturen). 4 Es sind die humanen Kompetenzen, welche die anderen Ressourcen erschließen. Die Kombination der Ressourcen generiert Nutzen stiftende Leistungen im Zuge der Alltagsbewältigung. Bei einem gegebenen Set an Ressourcen entscheidet die Zweckmäßigkeit und Nachhaltigkeit der Kombination über das Niveau der Leistungserbringung und das Maß an Bedarfsdeckung. Ressourcenstruktur und -kombination eines Haushalts liefern auch Indikatoren für dessen Kreditwürdigkeit.
"Lebenslageindikatoren" (wie Bildung, Gesundheit, Erwerbsbeteiligung, Wohnverhältnisse, die Nutzung sozialer und kultureller Netzwerke, die gesellschaftliche und politische Partizipation) können die Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Haushalts ergänzen. 5 Lebensverläufe werden nicht selten von "kritischen Lebensereignissen" begleitet. Krisensituationen, in die Menschen geraten (etwa bei der Geburt eines Kindes, durch Arbeitslosigkeit oder infolge der Trennung von einem Partner, die zur Teilung eines Haushalts führt), sind häufig der Anlass für eine Kreditaufnahme. Die Theorie der "kritischen Lebensereignisse" erlaubt es, neben der Einordnung der Ereignisse die Chancen für deren Bewältigung zu beurteilen. 6 Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Haushalts setzt Wissen über die Gesamtsituation des Haushalts voraus: über den Set und die Kombination der Ressourcen, Lebenslagendimensionen, das sozioökonomische Verhaltensrepertoire der Mitglieder (auch deren protektive Resilienz) und das Krisenmanagement des Haushalts bei gegebenen Herausforderungen.
Auf eine sorgfältige Analyse ihrer Leistungsfähigkeit haben Haushalte als eigenständige Wirtschaftssubjekte und Marktpartner einen originären Anspruch. Es ist nicht einzusehen, dass diese erst im Überschuldungsfall durch die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung vorgenommen wird - und nicht schon bei der Kreditvergabe durch die Kreditinstitute. Auf der Grundlage einer haushaltsbezogenen Bonitätsprüfung könnte eine für den einzelnen Haushalt zutreffende Kreditberatung bei der Kreditvergabe (responsible lending) erfolgen.
"Verbraucherschutz", verstanden als ein rechtlicher, wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Schutz der Verbraucher, ist in modernen Zivilisationen eine Zielsetzung der staatlichen Politik, der Rechtsordnung und im Prinzip auch der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. 7 Adressaten des Verbraucherschutzes sind das Humanvermögen der privaten Haushalte und Familien und dasihrer Mitglieder, Erwachsene wie Kinder. Wenn man den Begriff des "Verbrauchers" mit der Existenz und Lebensführung der privaten Haushalte und Familien verbindet, gründet der Anspruch auf "Verbraucherschutz" auf Grundrechten, auf dem Anspruch auf Schutz und Förderung einer selbstbestimmten privaten Lebensführung, der Abwehr von Risiken und der Förderung von Chancen. Dies betrifft das Verhältnis des Staats zu seinen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch das Verhältnis von Unternehmen der Marktwirtschaft gegenüber Konsumenten (Consumer Citizens). Der Verbraucherschutz stützt sich auf das Rechtsstaats- und Sozialstaatskonzept der Demokratie.
Die Beziehungen zwischen der Kreditwirtschaft und Kredit nehmenden Haushalten sind stark belastet. Das Gefälle von Verhandlungsmacht (eine strukturell ungleiche Verhandlungsstärke) zwischen privaten Haushalten als Kreditnehmern und Kreditinstituten als Kreditgebern ist umso größer, je geringer die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Haushalten einzuschätzen ist. Es führt in der Regel zu asymmetrischen Verhandlungslösungen zu Lasten der Verbraucher mit Niedrigeinkommen (mit einem materiellen Ungleichgewicht der Verträge). Diese stellen in der Bundesrepublik eine breite Schicht. Ihnen gegenüber spielen insbesondere Banken ihre Marktmacht voll aus. "Bei Inanspruchnahme eines Darlehens wird der Kreditnehmer zumeist mit komplexen (...) Vertragsgestaltungen der Banken konfrontiert. Diese sind für ihn als unerfahrenen Verbraucher oft nicht zu durchschauen. Ihm bleibt häufig nur die Entscheidung über den Vertragsschluss an sich - nicht über dessen inhaltliche Ausgestaltung. Die darin liegende Freiheitsbeschränkung wirft die Frage nach der Wirkung des Verbraucherschutzrechts im Allgemeinen und der Grundrechte im Besonderen bei der Auslegung derartiger Verträge auf." 8
Marktwirtschaftliche Spielregeln gebieten es, dass Kreditinstitute ihre asymmetrische Marktstellung erkennen und korrigieren. Der Schutz der Verbraucher erfordert es, dass die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Kartellbehörden in Wahrnehmung ihrer öffentlichen Verantwortung und Regelungskompetenz einen Ausgleich der Interessen zwischen Kreditinstituten und Verbrauchern aktiv moderieren. Im Zweifel muss sich der rechtliche Verbraucherschutz gegenüber Freiheitsansprüchen des Markts, auch gegenüber der einseitigen Vereinnahmung der "Vertragsfreiheit" durch Kreditinstitute, durchsetzen.
Die vom amerikanischen Hypothekenmarkt ausgehende Finanzmarktkrise hat vor Augen geführt, welchen Einfluss unverantwortliche Geschäftsbeziehungen zwischen Kreditinstituten und privaten Haushalten auf die Entwicklung der Finanzmärkte haben können. Dies sollte als Warnung verstanden werden. Auch in Deutschland sind die Beziehungen zwischen der Kreditwirtschaft und der Zivilgesellschaft erheblich gestört. Auf der einen Seite besteht der Eindruck, dass die Kreditinstitute mit ihren Produkten und mit ihrem Marktverhalten dem sich vollziehenden Wandel der Gesellschaft nicht zu folgen vermögen. Auf der anderen Seite erfahren private Haushalte täglich, dass Kreditinstitute ihre überlegene Marktstellung ohne hinreichende Selbstkontrolle und staatliche Aufsicht rigoros ausnützen. Die beiden Einwände stehen in einem Zusammenhang: Der Wettbewerbstheorie zufolge nährt Marktmacht die Illusion, auf Märkten das Verhalten nicht ändern zu müssen.
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Haushalte mit niedrigerem Einkommen werden bereits bei der Prüfung ihrer Kreditwürdigkeit benachteiligt, weil Scoring-Verfahren bisher die auf einem Bündel von Faktoren beruhende haushaltsindividuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kunden gar nicht beurteilen können und wollen. Markttests bestätigen dies. 9 Private Kunden haben aber als eigenständige Wirtschaftssubjekte und Marktpartner einen unabweisbaren Anspruch auf faire Beurteilung. Standardisierte "Haushaltsanalysen" (der Universitäten Gießen, Hohenheim und Bonn) stehen zur Verfügung. Auch ein Vergleich haushaltsindividueller Budgets mit Referenzbudgets privater Haushalte (in der EU werden zurzeit "Standard Budgets" entwickelt) könnte zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Kunden beitragen. Fehlt diese Prüfung, können Kunden nicht darin beraten werden, ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen sie sich einen Kredit leisten können.
Beratung: Es ist nicht sicher, ob die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht eine verbesserte Beratung breiter Schichten privater Kunden durch Kreditinstitute bewirken wird. (Möglicherweise kommt es zu einer höheren Transparenz hinsichtlich der Kreditkonditionen, Kreditkosten und hauptsächlichen Vertragsmerkmale.) Die Beratung ist in vielen Fällen bereits bei der Kreditanbahnung unzureichend. Später, bei sich ankündigenden oder eingetretenen Zahlungsstörungen, führt dieses Versäumnis zu einer unmittelbaren Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz der Kunden. Das Krisenmanagement der Kreditinstitute hat sich als unzureichend erwiesen. In kritischen wirtschaftlichen Lagen der Kunden ist die Fähigkeit der Institute zu einer qualifizierten Moderation unerlässlich. Dies gilt ebenso für wirtschaftliche Krisen, die zu Umschuldungen, wie für Konfliktlagen, die zu Kreditkündigungen führen. In Krisen- und Konfliktlagen ist die Einräumung von Zeit für eine professionelle interne oder externe Beratung ein Teil der Problemlösung.
Auch die Beratung der privaten Geldanleger bedarf der Qualifizierung. Kreditinstitute haben durch Anlage-Verkäufe unter Renditedruck (u.a. in Verbindung mit Innenprovisionen) viel Vertrauen eingebüßt. Das wirtschaftliche und finanzielle Wissen der privaten Kunden reicht in der Regel nicht aus, um Risiken und Chancen von Geldanlagen (etwa in Investmentfonds oder Derivaten) ausgewogen beurteilen zu können. Dies gilt besonders für sozial verletzliche Bevölkerungsgruppen.
Transparenz: Einerseits fordern Kreditnehmer eine Offenlegung und Begründung ihrer Bonitätsprüfung durch Kreditinstitute. Sie wollen wissen, welche Daten Kreditinstitute über sie erheben und speichern und in welcher Weise diese in den Bewertungsverfahren der Kreditwürdigkeit genutzt werden. Aufgeworfen sind hier ebenso Fragen des Daten- wie des Verbraucherschutzes. Andererseits argumentieren Kreditgeber, dass die Kalkulation von Risiken, Kosten und Preisangeboten Sache der Unternehmen sei. Bei Prüfung der Kreditwürdigkeit eines privaten Kunden wird jedoch mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugleich dessen personale Kompetenz und Lebensführung geprüft. Forderungen nach einer Offenlegung und Erklärung der Kriterien, der Verfahren und der Ergebnisse der Prüfung durch die Kreditinstitute sind deshalb begründet.
Kartellbildung: Bei Bonitätsprüfungen der Kreditinstitute handelt es sich offensichtlich um weitgehend standardisierte Verfahren eines Kollektivs von Unternehmen, die Elemente eines Prüfungskartells aufweisen (selbst wenn die Scoring-Verfahren von Kreditinstitut zu Kreditinstitut leicht variieren). Darauf weist auch die Rolle der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA), eines Oligopolisten des Verbraucherdatenmarktes, bei der Ermittlung der Score-Werte hin. 10 Ein Scoring-Kartell der Kreditinstitute aber bedarf schon aus Gründen der Wettbewerbsordnung nicht allein der privaten, sondern auch der öffentlichen Hinterfragung, insbesondere durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundeskartellamt. Jedenfalls ist einer (gesetzlichen) Legitimierung einseitig von der Kreditwirtschaft zu etablierender Scoring-Verfahren aus Gründen des Verbraucherschutzes entschieden entgegenzutreten. Die Ausgewogenheit der Prüfverfahren erfordert zumindest eine Abstimmung mit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Bundesverbraucherministerium. Erst ein Qualitätswettbewerb der Bonitätsprüfungen wird zu einer Aufdeckung von Fehleinschätzungen der Bewertung und zu einer Optimierung der Verfahren beitragen können.
Kreditversicherungen: In vielen Fällen werden den Kunden bei Verbraucherkrediten Kreditversicherungen aufgedrängt, die - gemessen an den Risiken - in der Regel nicht erforderlich sind. 11 "Eine Auswahlmöglichkeit besteht für den Verbraucher nicht, womit auch ein Konditionenwettbewerb von vorneherein ausgeschaltet wird." 12 Kreditrisiken werden dem Kunden doppelt in Rechnung gestellt: über höhere Kreditzinsen (die weit über den günstigen Zinssätzen der Werbung liegen) und über Versicherungsbeiträge (an denen Kreditinstitute über Versicherungsprovisionen partizipieren). 13 Mit diesem Koppelungsgeschäft unterlaufen Kreditinstitute das Verbot, mehr als das Doppelte der marktüblichen Zinsen zu verlangen. Die Versicherungskosten liegen in der Regel unverhältnismäßig hoch. Sie verteuern die Gesamtkosten eines Verbraucherkredits oft bis über die Grenze der Sittenwidrigkeit. Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit eines Darlehens die Kosten der Restschuldversicherung auszunehmen, ist ökonomisch unlogisch. Die der Prüfung zugrunde liegende rechtliche Fiktion ist deshalb fragwürdig.
Die durch die Kostenaufblähung bewirkte Belastung von Verbrauchern steht in keinem adäquaten Verhältnis zum gewährten Vorgriff auf Liquidität. Verbraucherkredite mit diesen Konditionen werden nicht nur Liquiditätsengpässe überbrücken, sondern zugleich die Ver- und Überschuldungsrisiken der Kreditnehmer erhöhen. Banken erzeugen mit ihrem Vorgehen selbst hohe Kreditausfallrisiken.Ihr Vorgehen führt nicht selten zur Transformation einer mittelfristigen Verschuldung in eine (von den Kreditinstituten möglicherweise erwünschte) langfristige Kreditabhängigkeit (via Umschuldungen), welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit privater Haushalte regelrecht "abschöpft". Die Funktion des Verbraucherkredits, Liquidität bei privaten Haushalten in Abstimmung mit ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kurz- oder mittelfristig vorzuziehen, wird durch die Ausnutzung einer überlegenen Marktstellung seitens der Banken erheblich beschädigt.
Ethische Grundsätze: Nach den Erfahrungen der Finanzmarktkrise erwartet die Zivilgesellschaft mehr denn je, dass Banken und Fonds ihre Geschäftspolitiken an ethischen Grundsätzen orientieren. Private Sparer und Anleger sind dabei, umzudenken. Sie verbinden mit ihren Einlagen und Anlagen die Erwartung, dass ihre Gelder nicht nur sicher und wertbeständig, sondern auch ökonomisch, ökologisch und sozial sinnvoll angelegt werden: nicht in spekulativen Finanzmarktprodukten, sondern in nachhaltigen Projekten der realen Wirtschaft und Infrastruktur. Sie erwarten eine Transparenz der Geschäfte. Private Kunden breiter Schichten fordern ein faires Kundenmanagement der Kreditinstitute, wie etwa ein einwandfreies Kreditkartensystem und ein funktionierendes Konfliktmanagement bei Zahlungsstörungen. Es gilt, neue Formen der Partizipation von Kunden bei der Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zu finden.
Im Raum stehen Fragen und Infragestellungen. Die Zivilgesellschaft erwartet von der Finanzwirtschaft schlüssige Antworten. Die Eule der Minerva fliegt immer erst in der Dämmerung der Zeiten. Wenn die Unternehmen der Finanzwirtschaft ihren Flug verstehen, werden sie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gezeitenwechsel erfolgreich bestehen können.
1 Vgl. Helmut
Schmidt, Wie entkommen wir der Depressionsfalle?, in: Die Zeit Nr.
4 vom 15.1. 2009.
2 Kondratieff-Zyklen sind Schübe
wissenschaftlich-technisch-wirtschaftlicher Innovationen, die
mehrere Jahrzehnte (etwa 40 - 60 Jahre) wirken und im
Wirtschaftsprozess seit etwa 1790 beobachtet werden.
3 Vgl. Wissenschaftlicher Beirat
für Verbraucher- und Ernährungspolitik beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV): Stellungnahme "Verbraucherkompetenz
für einen persönlich erfolgreichen und gesellschaftlich
verantwortlichen Konsum", Kapitel III, Bonn 2008.
4 Vgl. Michael-Burkhard Piorkowsky,
Verarmungsgründe und Armutsprävention bei
Privathaushalten, Bonn 2000.
5 Vgl. Frank Schulz-Nieswandt/Clarissa
Kurscheid, Die Schuld an der Schuld - Zur Überschuldung
privater Haushalte, Hamburg 2007, S. 51,79, 80, 83, 85.
6 Vgl. ebd., S. 53 - 55. Die Autoren
weisen darauf hin, dass Gerhard Reiter zwischen Krisenschuldnern,
Armutsschuldnern, Anspruchsschuldnern und Defizitschuldnern
unterscheidet. Krisenschuldner bilden den häufigsten
Typus.
7 Vgl. Die Zeit. Das Lexikon in 20
Bänden, Hamburg 2005. Es beschreibt den "Verbraucherschutz"
als "Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die den Verbraucher
vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen
sollen".
8 Kai-Oliver Knops, Verbraucherschutz
und Kreditrecht, in: Rechtpraktisch.de, Kategorie Zivilrecht,
Für Private und Selbständige - Bank und Kredit, Köln
2000 (www.rechtpraktisch.de).
9 Vgl. Beraten und verkauft, in:
FINANZtest, Berlin 2/2007; Kunden in der Schufa-Falle, in: ebd.,
Berlin 2/2008.
10 Bei Score-Werten handelt es sich um
scheinbar objektive mathematisch-statistische Werte, die die
Wahrscheinlichkeit ausdrücken sollen, mit der Kunden Kredite
zurückzahlen und mit deren Hilfe Kreditinstitute die
Kreditwürdigkeit von Kunden aus einer asymmetrischen
Marktstellung autonom benoten.
11 Vgl. Beraten und verkauft (Anm. 9).
Markttests der Zeitschrift FINANZtest bestätigen, dass Banken
häufig nachdrücklich darauf hinwirken, zusammen mit einem
Verbraucherkredit eine Kreditversicherung (bezüglich
Todesfall, gegebenenfalls auch Arbeitsunfähigkeit und
Arbeitslosigkeit) abzuschließen.
12 Kai-Oliver Knops,
Restschuldversicherung im Verbraucherkredit, in:
Versicherungsrecht, Heft 31 (2006).
13 Vgl. ebd.: "Die
Versicherungsprämie selbst wird dem Nettokapital zugeschlagen,
in die Gesamtsumme des Kreditbetrags eingerechnet und die über
die Laufzeit anfallende Zinsbelastung angegeben. (...) Der
Kreditnehmer nimmt somit einen erheblichen Teil des Kredits
für die Provision der Bank auf und muss diesen Betrag
über die gesamte Laufzeit des Vertrags dieser auch noch
verzinsen."