Im Oktober 2008 einigten sich die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder auf umfassende Weiterentwicklungen des Bildungssystems. In der gemeinsamen "Dresdner Erklärung" wurde eine Qualifizierungsinitiative für Deutschland angekündigt, die verschiedene Bereiche erfasst: die frühkindliche Förderung, Schule und Ausbildung, den Hochschul- und Wirtschaftsstandort, lebenslanges Lernen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Teilhabe an Bildungsangeboten und damit auf der Bedeutung sozialer Inklusion. Neue Chancen könnten sich für Zuwanderinnen und Zuwanderer eröffnen, die Qualifikationen aus ihren Herkunftsländern mitbringen: "Bis Mitte 2009 werden Bund und Länder entscheiden, inwieweit bestehende Anerkennungsverfahren (...) ausgeweitet werden können. Im Ausland erworbene Abschlüsse sollen zügig auf Anerkennung geprüft und ggf. auch Teilanerkennungen ausgesprochen werden. Der Bund unterstützt bei Teilanerkennungen mit geeigneten Förderungen von Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen." 1
Bisher ist der Zugang zu einem Anerkennungsverfahren nicht für jeden Inhaber einer ausländischen Qualifikation vorgesehen. In Deutschland hängen Anerkennungsmöglichkeiten von der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Migrantengruppe, vom Beruf und vom Bundesland ab, in dem die potenzielle Antragstellerin bzw. der Antragsteller wohnt. 2 Im Rahmen der Bildungshoheit sind die Bundesländer für die Anerkennungsverfahren zuständig. Nur Spätaussiedler haben durch Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes das Recht, für jeden Berufsabschluss eine Gleichstellung mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss zu beantragen. Im Bereich der reglementierten Berufe sind Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) durch die Regelungen der EU-Anerkennungsrichtlinien privilegiert, welche unter anderem das System der Teilanerkennung eingeführt haben. Antragsteller können in diesem Fall einen Ausgleichsmechanismus nutzen, der wahlweise aus einer Eignungsprüfung oder einer Anpassungsmaßnahme besteht. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt eine volle Anerkennung und damit Formalisierung der ausländischen Qualifikation.
Akteure des Bundes und der Länder diskutieren seit der Vorlage des Nationalen Integrationsplans 2007 über die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtete sich darin, Handlungsvorschläge zur beruflichen Anerkennung zugewanderter Akademikerinnen und Akademiker im Rahmen des bundesweiten Integrationsprogramms zu erarbeiten. Auch im Beitrag der Länder wurde auf die Notwendigkeit der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen hingewiesen.
In mehreren Bundesländern wurden Bemühungen um strukturelle Änderungen deutlich. Anerkennungsverfahren wurden im Integrationsplan Baden-Württemberg (September 2008) und im Integrationskonzept des Landes Rheinland-Pfalz (Juli 2007) thematisiert. In Schleswig-Holstein legte die Landesregierung 2009 einen Bericht zur Verwaltungspraxis vor. Dessen abschließende "Empfehlungen zur Verbesserung der schleswig-holsteinischen Anerkennungspraxis" vermitteln eine gewisse Unsicherheit bezüglich der notwendigen Initiativen auf Landesebene: "Konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der schleswig-holsteinischen Anerkennungspraxis können nur vor dem Hintergrund betrachtet werden, dass es keine länderspezifische Praxis geben sollte. Die Verfahren sind auf Bundes- und EU-Ebene abzustimmen. Deshalb gilt es derzeit abzuwarten, wie die Selbstverpflichtungen des Bundes aus dem Nationalen Integrationsplan umgesetzt werden." 3 Die rechtlichen und verwaltungspraktischen Unterschiede der Anerkennung sind in den Ländern jedoch längst vorhanden; um sie zu beseitigen, werden Aktivitäten des Bundes oder der EU kaum ausreichen.
Umso aktionsfreudiger zeigten sich in den vergangenen Monaten Institutionen des Bundes, die Vorschläge für eine Reform der beruflichen Anerkennung einbrachten. Im Juni 2009 wurden zwei Eckpunktepapiere vorgelegt, die unter anderem eine Ausweitung der Rechtsansprüche für Inhaber ausländischer Abschlüsse vorsehen. Zudem sollen individuelle Instrumente der Kompetenzfeststellung entwickelt und erprobt werden. 4 Vor diesem Hintergrund ist eine umfassende Reform der beruflichen Anerkennung in greifbare Nähe gerückt. Strategien für die Qualitätsentwicklung der Anerkennungsverfahren werden zukünftig eine wichtige Rolle spielen.
In Deutschland besteht seit vielen Jahren eine Verwaltungspraxis der Anerkennung von Bildungsabschlüssen. Jedes Bundesland verfügt über abschlussspezifisch zuständige Anerkennungsstellen. Selbst wenn allein Spätaussiedler das Angebot eines Verfahrens nutzen können, was in zahlreichen nicht-reglementierten Berufen der Fall ist, kann die jeweilige Stelle auf Erfahrungen mit der Bewertung von Qualifikationen aus diversen Staaten zurückblicken.
Wer Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen verbessern will, muss sich verschiedene Fragen stellen: Wie effektiv sind die Verfahren in der Praxis? Welche Unterschiede bestehen zwischen den Bundesländern? Können gemeinsame Ziele definiert werden, um Strategien zur Entwicklung eines Qualitätsmanagements festzulegen? Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht ein Monitoringsystem für die Anerkennungsverfahren in den Ländern vor. 5 Allerdings ist ein solches System nur dann sinnvoll, wenn einheitliche Standards die Grundlage für einen Qualitätsvergleich von Anerkennungsverfahren schaffen.
Was zeichnet Standards aus? Durch gemeinsame Standards werden verbindliche Erwartungen und Maßstäbe bestimmt, die eine sachgerechte und professionelle Durchführung der Verfahren sichern. Sie sind einerseits hilfreich, um den aktuellen Stand einzuschätzen; andererseits bietet die Orientierung an einem einheitlichen Raster Chancen für die Diskussion von Konzepten oder Praxisbeispielen sowie für die Qualitätsentwicklung. 6
Die Diskussion um "Bildungsstandards" hat in den vergangenen Jahren viel öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Nach dem "PISA-Schock" erarbeitete die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) bundesweit geltende Standards für die Schul- und Unterrichtsqualität in den Ländern. 7 Zwar wurde - angesichts der erheblichen Leistungsunterschiede in den Ländern - der Wunsch nach mehr Bildungsgerechtigkeit begrüßt, aber es wurden auch Befürchtungen bezüglich einer zunehmenden Normierung von Schülerlaufbahnen sowie zusätzlicher Kontrollmechanismen und Pflichten geäußert. Standards können jedoch auch neue Berechtigungen schaffen und die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe verbessern. "Unter Standards werden im allgemeinen normative Vorgaben verstanden, die eine gute Übung festlegen und in diesem Sinne Leitlinien für das Handeln ihrer Adressaten enthalten. (...) Sie umfassen nicht nur rechtlich verbindliche Vorgaben, sondern auch Festschreibungen, die lediglich mittelbar verhaltenslenkend wirken." 8 Wenn Standards für Anerkennungsverfahren diskutiert werden sollen, wird die gute Praxis einiger Anerkennungsstellen eine wichtige Rolle spielen. Andere Anerkennungsstellen werden neue Verwaltungsnormen eher akzeptieren, wenn sie erkennen, dass die Erwartungen erfüllbar und realistisch sind. Für die Bürgerin und den Bürger ist die Steigerung der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen generell wünschenswert; Inhaber ausländischer Abschlüsse, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen wollen, können durch einheitliche Standards profitieren. Um einen Rahmen für die Standardisierung von Anerkennungsverfahren in den Ländern zu schaffen, werden im Folgenden sechs Standards vorgeschlagen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention sieht ebenso wie die Charta der Grundrechte der EU ein Recht auf Bildung vor. In diesem Kontext soll Bildungsgerechtigkeit die Teilhabe an Bildungsprozessen sichern. Inhaber ausländischer Abschlüsse können durch ein Anerkennungsverfahren einen Platz im deutschen Qualifikationssystem finden, im Rahmen einer Teilanerkennung können sie berufsspezifische Weiterbildungen absolvieren. Allerdings verhindern gesetzliche Lücken, dass diese Wege für alle Zuwanderer nutzbar sind. Die Frage der Zugänglichkeit von Anerkennungsverfahren stellt daher einen wichtigen Standard im Vergleich der Bundesländer dar.
Die Verfahrenspraxis einzelner Anerkennungsstellen ist teilweise schon heute dadurch geprägt, dass alle Migrantinnen und Migranten eine Bewertung ihrer ausländischen Qualifikation beantragen können. Falls eine Rechtsgrundlage fehlt, wird ein informelles Gutachten ausgestellt, das bei Bewerbungen nützlich sein kann. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der Anerkennungsstellen ein informelles Vorgehen ohne Rechtsgrundlage ablehnt. Folglich gibt es für den Einzelnen keine Anerkennungsmöglichkeit, was sich bei der Suche nach einem qualifizierten Arbeitsplatz als Hindernis erweist: Viele Arbeitgeber fragen ebenso nach Anerkennungsbescheiden wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung. Um sicherzustellen, dass jeder qualifizierte Zuwanderer seine Potenziale am Arbeitsmarkt tatsächlich einsetzen und entwickeln kann, ist die Gewährung eines individuellen Rechtsanspruchs auf ein Anerkennungsverfahren notwendig, das mit einer Verortung im deutschen Bildungssystem verknüpft ist. Mit der Möglichkeit der Gleichstellung von Qualifikationen würde auch eine generelle Wertschätzung von Migration zum Ausdruck gebracht werden, was Deutschlands Attraktivität als Zuwanderungsland mittelfristig steigern dürfte.
Die einseitige Privilegierung von Spätaussiedlern (im nicht-reglementierten Bereich) oder EU-Bürgern (in reglementierten Berufen) macht die berufliche Anerkennung in Deutschland zu einem ungerechten System. In der Mehrzahl der Berufe hängt es nicht von der Qualifikation, sondern vielmehr von Status und Wohnort ab, ob ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden kann und ob Verfahrensunterschiede bestehen. Ein Standard im Verfahren ist daher die Sicherstellung von Chancengleichheit.
Ein Modell guter Praxis findet sich im Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetz, das die unterschiedlichen Anerkennungsmodalitäten für verschiedene Migrantengruppen aufgibt, indem die Vorgaben der entsprechenden EU-Anerkennungsrichtlinie nicht nur für EU-Bürger umgesetzt werden. In der Begründung des Gesetzentwurfes heißt es: "Die Richtlinie 2005/36/EG stellt (...) ausdrücklich klar, dass die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert sind, gemäß ihren Rechtsvorschriften Berufsqualifikationen anzuerkennen, die außerhalb des Gebiets der Europäischen Union von einem Staatsangehörigen eines Drittstaats erworben worden sind. Von dieser Möglichkeit macht § 11 Gebrauch und erklärt die Regelungen für die staatliche Anerkennung für Berufsqualifikationen Angehöriger sonstiger Drittstaaten für entsprechend anwendbar. Dadurch werden unterschiedliche inhaltliche und verfahrensmäßige Prüfpflichten der Anerkennungsbehörde, einschließlich der am Anerkennungsverfahren beteiligten Stellen, vermieden (...)." 9 Hier wird deutlich, dass staatliche Stellen ein Eigeninteresse an einheitlichen Anerkennungsverfahren haben, da diese die Verwaltung entlasten. Damit wird auch die Pflicht des Staates, für effektive und diskriminierungsfreie Bildungsverläufe zu sorgen, positiv umgesetzt.
Integration wird ermöglicht, wenn Migrantinnen und Migranten ihre berufliche Laufbahn konstruktiv gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Individuelle Unterstützungsangebote bilden die Voraussetzung für eine umfassende Ausschöpfung dieser Qualifikationsreserven. Anerkennungsverfahren können Instrumente der Förderung und der Beratung sein; als Integrationshindernis erweisen sie sich, wenn sie einseitig als Mittel der Kontrolle und Sanktionierung angesehen oder angewendet werden. Durch die Allensbach-Befragung von Zuwanderinnen und Zuwanderern im Frühjahr 2009 wurde deutlich, dass die "Messung der gefühlten Integration" und damit die individuell empfundene soziale Anerkennung und Akzeptanz von Seiten der Gesellschaft verbesserungsfähig ist. Gefragt wurde unter anderem "nach der Art der persönlich erlebten Diskriminierung" am Arbeitsmarkt. Eine Antwort darauf war: "Gleichwertige Bildungsabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, werden nicht anerkannt." 10
Dass qualifizierte Zuwanderer unter Umständen spezifische Kurse brauchen, um in ihrem Aufnahmeland am Arbeitsmarkt erfolgreich sein zu können, wird an den vielfältigen berufsspezifischen bridging programs (Brückenmaßnahmen) deutlich, die in Kanada oder Australien verfügbar sind. Ein Standard für Anerkennungsverfahren sollte die Verknüpfung mit passenden Weiterbildungen sein. Die EU-Anerkennungsrichtlinien sehen in reglementierten Berufen eine Verbindung von Anerkennungsverfahren und Anpassungsqualifizierung vor. Dieser rechtliche Anspruch ist bisher für die Inhaber von Drittlandsdiplomen - auch für Spätaussiedler - nicht verfügbar. Das deutsche Bildungssystem ist für Migranten nicht durchlässig genug.
Bei der Strategie des lebenslangen Lernens sollen Bildungsprozesse nicht mehr auf den an Lehrplänen orientierten Aufbau von zunächst ungenutztem Wissen, sondern auf die Bewältigung von konkreten Anforderungen ausgerichtet werden. Im Kontext der beruflichen Anerkennung spielt diese Strategie jedoch noch keine konzeptionelle Rolle. Um Brückenmaßnahmen berufsspezifisch zu organisieren, muss zunächst die Heterogenität der potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmer berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist es möglich, Fachsprache und berufsbezogene Kommunikationssituationen in der Gruppe zu unterrichten, ebenso wie spezifische Bewerbungsstrategien oder Informationen über das deutsche Berufsprofil bzw. den Arbeitsmarktsektor. Daneben sollten jedoch individualisierte Lernformen im Vordergrund stehen, die generell für den Entwicklungsstand des Weiterbildungssystems prägend sind und vielfach außerhalb von klassischen Bildungsstätten bzw. Bildungsträgern Raum finden. 11
Grundlage dafür ist die Analyse des individuellen Kompetenzprofils und die Planung des weiteren Lernens. Für Inhaber ausländischer Abschlüsse kann dies im Rahmen des Anerkennungsverfahrens geleistet werden. Wer Qualifikationen im Ausland erworben hat, verfügt oft nicht nur über einen Beruf, sondern auch über vielfältige Berufserfahrungen. Damit Migranten ihr Wissen und ihre Fähigkeiten gezielt einsetzen können, benötigen sie Informationen über die Relevanz bestimmter Lernziele für ihren zukünftigen Arbeitsalltag. Eine wirksame individuelle Förderung, die den konkreten Anforderungen der Arbeitsplätze entspricht, könnte auch in Unternehmen stattfinden. Training-on-the-job bietet im Idealfall eine Kombination von Lernen am Arbeitsplatz, dem Einsatz neuer Medien und der Einbindung in ein Team. Gerade für nicht-reglementierte Berufe wäre ein Praktika-Programm der Wirtschaft sinnvoll, das Inhabern ausländischer Qualifikationen für eine begrenzte Zeit die Aufnahme in ein Unternehmen ermöglicht und das mit einem individuellen Zertifikat über die erworbenen Erfahrungen und Fortschritte abschließt.
Hunderte von Stellen sind in Deutschland mit der Anerkennung von Abschlüssen befasst - die richtige zu finden, gestaltet sich oft als Herausforderung. Informationsdefizite sind auch ein Problem für Arbeitsvermittler und Migrationsberater, die als Multiplikatoren der erste Kontakt von Neuzuwanderern mit dem deutschen Arbeitsmarkt sind. Um systematisch zu Anerkennungsfragen beraten zu können, benötigen sie Erläuterungen zu den formalen und informellen Anerkennungsmöglichkeiten, die einzelne Stellen anbieten. Mangelnde Transparenz macht kompetente Beratung für potenzielle Antragsteller zu einem wesentlichen Qualitätsmerkmal. Umfassendes, differenziertes und verständliches Informationsmaterial, das von jeder Anerkennungsstelle zur Verfügung gestellt werden sollte, bildet daher einen weiteren Standard.
Bisher verwendet nur ein Teil der Stellen ein schriftliches Merkblatt oder einen Antragsvordruck; im Idealfall ist beides im Internet verfügbar. Vielfach sind diese Materialien verbesserungs- bzw. ausbaufähig. In einem Verhaltenskodex der EU-Kommission wurde empfohlen, dass jede Anerkennungsstelle einen Leitfaden zum Ablauf des Verfahrens und Informationen zu gleichgestellten Qualifikationen bereitstellen sollte sowie eine Beschreibung des nationalen Berufsbildes und einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten. 12 Auch anonymisierte Beispielfälle sollen gesammelt werden. Der Europarat entwickelte in Verbindung mit der Lissabonner Anerkennungskonvention von 1997 detaillierte Vorgaben für faire, transparente und flexible Anerkennungsverfahren. Um Verkrustungen bei der Bewertung ausländischer Qualifikationen aufzubrechen, wurden Regierungen aufgefordert, ihre Gesetze und Verfahren zu reformieren. Der Informationsauftrag umfasst auch ausländische Bildungssysteme. Als Zielgruppen von Beratung wurden neben Migranten auch Arbeitgeber, Berufsorganisationen, Behörden und Bildungseinrichtungen genannt. 13 Beispiele vorbildlicher Praxis sowie Methodologien der Anerkennungsverfahren, die im Kontext der Bildungsforschung entwickelt werden, sollen dokumentiert und beworben werden.
Bisher werden in den Bundesländern keine vergleichbaren Statistiken darüber geführt, welche Abschlüsse anerkannt werden und welche nicht. Auch die Beantwortung der Frage, welche Arbeitsmarkterfolge Inhaber bestimmter ausländischer Abschlüsse erzielen, ist derzeit aufgrund von fehlenden Daten nicht möglich. Sinnvoll wäre in diesem Kontext eine Langzeit-Neuzuwandererbefragung in mehreren Stufen, wie sie in Kanada und Australien seit einigen Jahren durchgeführt wird. 14
Die Herstellung von Transparenz in der Anerkennungspraxis ist daher ein weiterer Standard, der sowohl von einzelnen Stellen als auch im bundesweiten Kontext berücksichtigt werden muss. Der Wunsch nach Transparenz spielt nicht nur für Migranten eine Rolle, auch die Wirtschaft hat ein Interesse an effektiven Verfahren und aussagekräftigen Bescheiden. Berufliche Anerkennung bezweckt die weitere Ausübung des erworbenen Berufs. Auch wer eine volle Anerkennung erreicht, muss Arbeitgeber erst noch von sich überzeugen, um eine passende Stelle zu erhalten. Wenn Unternehmen Fachkräfte suchen, besteht gegenüber ausländischen Zeugnissen oft große Unsicherheit. Bescheide von Anerkennungsstellen in Form eines Gutachtens können darstellen, welchen Wert bestimmte ausländische Abschlüsse haben bzw. inwiefern sie mit deutschen vergleichbar sind. Um eine neue Vertrauenskultur am Arbeitsmarkt zu etablieren, könnte sich das flächendeckende Angebot von Bewertungen und weiter reichender Beratung durch Anerkennungsstellen - in der Regel wirtschafts- und staatsnahe Organisationen - als hilfreich erweisen. Bisher werden Anerkennungsbescheide in den Bundesländern nicht evaluiert. Wer sich die Bescheide verschiedener Stellen, aber gleicher Berufe ansieht, stellt fest, dass Form, Länge und Begründungen stark variieren. Allerdings sind Migranten und die Wirtschaft darauf angewiesen, dass die Bescheide aussagekräftig und verständlich sind. Um die Ziele Objektivität, Verlässlichkeit und Gültigkeit zu erreichen, ist eine Standardisierung der schriftlichen Ergebnisse des Verfahrens notwendig. Eine individuell angemessene, faire und nachvollziehbare Leistungsbeurteilung kann durch eine pragmatische Überprüfung der berufsrelevanten Kompetenzen sichtbar werden.
Ein Sonderfall kann bei ablehnenden Bescheiden auftreten, wenn darin keine Möglichkeit angegeben wird, wie die Anerkennung in Zukunft, zum Beispiel durch das Absolvieren von Weiterbildungen, erreicht werden kann. Bislang bilden formale Voraussetzungen wie ein Facharbeiterzeugnis oft die Zugangsvoraussetzung für berufsspezifische Fortbildungen. Für Inhaber ausländischer Abschlüsse müssen entsprechende Zugänge erst noch geschaffen werden.
Qualitätssicherung im Anerkennungsverfahren umfasst zwei Ebenen: Zum einen muss im Rahmen der Bewertung sichergestellt werden, dass berufliche Standards des Aufnahmelandes nicht verwässert werden. Wenn Defizite vorliegen, sollte eine Anpassungsmaßnahme verfügbar sein, um den Standard erreichbar zu machen. Ein zweiter Aspekt gilt dem Verfahren selbst. Um die Qualität von Anerkennungsverfahren zu sichern und weiter zu entwickeln, ist eine systematische Rechenschaftslegung über die Ergebnisse notwendig. "Die Verbesserung der Ergebnisse und die Vergleichbarkeit der Chancen stellen sich nicht automatisch ein." 15 Anhand des Standards Qualitätssicherung können in den Anerkennungsstellen zu erwartende Leistungen festgelegt und überprüft werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie effektiv Methoden der Kompetenzdiagnostik im Verfahren angewendet werden.
Anerkennungsverfahren sind anforderungsorientiert. Geprüft wird, ob der Inhaber einer ausländischen Qualifikation denselben Ausbildungsstand wie ein entsprechender deutscher Absolvent vorweisen kann. Vielfach wird ausschließlich nach Aktenlage geprüft, das heißt, dass eine Zeugnisbewertung vorgenommen wird, bei der die Dauer und Fächerinhalte der Ausbildung verglichen werden. Anerkennungsstellen verlangen oft detaillierte Nachweise über die Ausbildung inklusive Fächeraufstellungen mit Wochenstundenzahlen. Falls derartige Papiere nicht vorhanden sind, kann der Antrag abgelehnt werden. Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob ein Vergleich der Ausbildungsdauer überhaupt sinnvoll ist, wenn jemand Berufserfahrung und damit zusätzliche, individuell nachweisbare Fähigkeiten erworben hat. EU-Bürger haben durch Bestimmungen der EU-Anerkennungsrichtlinien einen Rechtsanspruch auf eine Prüfung ihrer informell erworbenen Kompetenzen. Beispiele guter Praxis legen auch einige Kammern vor, die in ihrer Region Praxistests für Migranten durchführen, zum Beispiel durch betreute Praktika in Mitgliedsbetrieben oder indem Arbeitsproben bei den Innungen erstellt werden, die ein Prüfungsausschuss beurteilt. Kompetenzbasierte Anerkennungsverfahren sollten generell die derzeitige Praxis der Zeugnisbewertung ergänzen. Anstatt ausschließlich formale Aspekte zu fokussieren, können so alle vorhandenen Kompetenzen jeder bzw. jedes Einzelnen berücksichtigt werden.
Die vorgeschlagenen Standards könnten Anerkennungsverfahren in den Ländern effizienter machen. Sie beziehen sich in erster Linie auf Möglichkeiten, Bedingungen und Abläufe. Ebenfalls notwendig sind berufsspezifische Output-Standards, die bundesländerübergreifend festlegen, über welche Kompetenzen ein Zuwanderer verfügen muss, um eine Anerkennung zu erreichen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Optimierungsprozesse niemals abgeschlossen sind. Der demografische Wandel und die Globalisierung machen Fragen der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen zu einem wichtigen wirtschafts- und integrationspolitischen Thema. Instrumente der individuellen Kompetenzfeststellung werden in diesem Kontext eine zentrale Rolle spielen.
1 Die
Bundesregierung/Die Regierungschefs der Länder, Aufstieg durch
Bildung. Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland,
Dresden, 22. 10. 2008, S. 11f.
2 Vgl. Bettina Englmann/Martina
Müller, Brain Waste. Die Anerkennung von ausländischen
Abschlüssen in Deutschland, Augsburg 2007.
3 Schleswig-Holsteinischer Landtag,
Bericht der Landesregierung. Anerkennung von im Ausland erworbenen
Abschlüssen, Drs. 16/2525, S. 9.
4 Vgl. Bundesministerium für Arbeit
und Soziales, Kompetenzen wahrnehmen, anerkennen und fördern.
Vorschläge des BMAS für ein Gesetz zur Anerkennung
ausländischer Qualifikationen, Berlin 28. 5. 2009; Die
Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration/Bundesministerium für Bildung
und Forschung/Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie/ Bundesministerium des Innern, Verbesserung der
Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher
Qualifikationen und Abschlüsse. Eckpunkte, Berlin 18. 6.
2009.
5 Vgl. BMAS (Anm. 4), S. 8.
6 Über die "notwendige
Verknüpfung" von Bildung, Qualität und Standard vgl.
Eckhard Klieme, Bildungsqualität und Standards. Anmerkungen zu
einem umstrittenen Begriffspaar, in: Friedrich Jahresheft XXIII
(Standards. Unterrichten zwischen Kompetenzen, zentralen
Prüfungen und Vergleichsarbeiten), Seelze 2005, S. 6 -
7.
7 Vgl. Sekretariat der KMK,
Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Erläuterungen
zur Konzeption und Entwicklung, München-Neuwied 2005.
8 Ulrich Becker, Schutz und
Implementierung von EU-Sozialstandards, in: ders./Bernd Baron von
Maydell/Angelika Nußberger (Hrsg.), Die Implementierung
internationaler Sozialstandards. Zur Durchsetzung und Herausbildung
von Standards auf überstaatlicher Ebene, Baden-Baden 2006, S.
139 - 178, hier S. 152.
9 Thüringer Landtag, Gesetzentwurf
der Landesregierung, Thüringer Gesetz über die staatliche
Anerkennung sozialpädagogischer Berufe, Drs. 4/3162, 4. 7.
2007, S. 17.
10 Bertelsmann Stiftung (Hrsg.),
Zuwanderer in Deutschland. Ergebnisse einer repräsentativen
Befragung von Menschen mit Migrationshintergrund. Durchgeführt
durch das Institut für Demoskopie Allensbach, Gütersloh
2009, S. 46 und S. 70f.
11 Vgl. Eckart Severing/Thomas Stahl,
Qualitätssicherung in der Beruflichen Bildung -
Europäische Konzepte und Erfahrungen, in: Rolf Arnold (Hrsg.),
Qualitätssicherung in der Berufsbildungszusammenarbeit,
Baden-Baden 2002, S. 33 - 51.
12 Vgl. Europäische Kommission,
Von der Koordinatorengruppe gebilligter Verhaltenskodex für
die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen, Abl. L 255, 30. 9. 2005.
13 Vgl. Council of Europe, Code of Good
Practice in the Provision of Information on Recognition, adopted by
the ENIC and NARIC Networks, Strasbourg 2004.
14 Kanada hat ein "Foreign Credential
Recognition Program" aufgelegt, um die berufliche Anerkennung durch
Standardisierung zu verbessern und damit die Arbeitsmarkterfolge
von Migranten zu steigern. Vgl. Lesleyanne Hawthorne (ed.), Foreign
Credential Recognition. Canadian Issues, Ottawa 2007.
15 KMK (Anm. 7), S. 10.