STEUERN
Union/FDP-Koalition will die Besteuerung der Alterseinkünfte stark vereinfachen
Die große Mehrheit der Rentner, so versicherte die Bundesregierung in der Antwort ( 16/12576) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/12340), müsse auch in Zukunft keine Steuern bezahlen, wenn sie keine anderen Einkünfte als die Rente habe. Doch Vater Staat will das ganz genau wissen und hat deshalb ein umfangreiches Kontrollsystem aufgebaut. 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen sollen von den Finanzämtern überprüft werden, um festzustellen, ob Rentner mit weiteren Einkünften vielleicht doch vergessen haben könnten, sich beim Finanzamt zu melden und eine Steuererklärung abzugeben.
Dieser bürokratische Aufwand war der neuen Koalition zu groß, auch wenn Bund und Länder schon dabei waren, ein Risikomanagement zu entwickeln, damit nicht jede Rentenbezugsmitteilung seit 2005 überprüft werden muss. In der Koalitionsvereinbarung von Union und FDP heißt es dazu: "Wir werden insbesondere die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner so vereinfachen, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist." Das Kontrollsystem war massiv kritisiert worden. So hatte der Präsident des Sozialverbandes, Adolf Bauer, gefordert, der Staat solle sich lieber um die "großen Fische unter den Steuersündern" kümmern statt um die Rentner.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion, Carl-Ludwig Thiele, legte diesen Passus der Koalitionsvereinbarung so aus, dass in Zukunft von den Renten die Lohnsteuer einfach einbehalten werden könne. "Das klappt bei den Löhnen, warum sollte es bei den Renten nicht klappen", fragte der FDP-Finanzexperte.
Der neue Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) konnte dem Vorhaben seines Koalitionskollegen wenig abgewinnen. Auch Rentnerverbände und die Rentenversicherung selbst lehnten Thieles Vorschlag ab. Schäubles Ministerium argumentierte, die meisten Rentner müssten keine Steuern zahlen. Eventuell von der Rente einbehaltene Steuern müssten dann von den Finanzämtern wieder zurückerstattet werden. Der Rentenversicherer kenne außerdem die anderen Einkünfte eines Rentners nicht. Mieteinnahmen zum Beispiel könnten jedoch ausschlaggebend sein, dass ein Rentner steuerpflichtig werde. Ein Steuerabzug an der Quelle sei beim Gesetzgebungsverfahren für das Alterseinkünftegesetz als ineffizient erachtet worden, teilte das Finanzministerium mit.
Eine mögliche Lösung findet sich ebenfalls in der Koalitionsvereinbarung. Danach soll "noch in dieser Legislaturperiode allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung stehen". Das Finanzministerium kann sich mit der Idee anfreunden: "Nur Rentner mit entsprechend hohen Renten oder Einkünften aus anderen Quellen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnimmobilie vermieten, werden dann noch eine Steuererklärung abgeben müssen." Die Steuerklärung würde den Rentnern hinsichtlich der Alterseinkünfte "auf Wunsch bereits vorausgefüllt übermittelt werden". Das Kontrollmitteilungsverfahren könnte entfallen.
Für einen Rentner würde dies bedeuten, dass er seine hinsichtlich der Renteneinkünfte bereits vom Finanzamt vollständig ausgefüllte Steuererklärung nur noch um Angaben zur Höhe weiterer Einkünfte wie Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte ergänzen, an das Finanzamt schicken und den Steuerbescheid mit Zahlungsaufforderung abwarten muss.