Die Innere Kommission soll sich nach einem Beschluss des Ältestenrates mit der Neuregelung von Sachleistungen für Abgeordnete befassen. Das Gremium folgt damit einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der um eine Prüfung und Überarbeitung des Kontos für Sachleistungen gebeten hatte.
Anlass hierfür waren Medienberichte, die die Bestellpraxis einiger Abgeordneter für Büromaterial kritisiert hatten. Lammert fordert eine Regelung, die "bei der Beschaffung von Büromaterial sowohl unnötigen Formalismus und Bevormundung vermeidet, als auch mögliche Versuchungen begrenzt, die den Verdacht der Selbstbedienung erzeugen könnten". "Wir werden uns Anfang nächsten Jahres in einer der ersten Sitzungen nach der Konstituierung der Kommission mit dem Thema befassen", kündigt die Vorsitzende des Gremiums, Bundestagsvizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (CSU), an.
Grundlage für die bestehende Regelung ist das Abgeordnetengesetz. In Paragraph 12 ist festgelegt, dass jeder Parlamentarier Sach- und Geldleistungen erhält, um durch das Mandat veranlasste Aufwendungen zu bestreiten. Die Höchstgrenze für Sachleistungen liegt bei jährlich 12.000 Euro. Von diesem Konto werden beispielsweise Handykosten, Kosten für die Telekommunikation im Wahlkreis sowie Computer-Hard- und Software bezahlt.