ALTFALLREGELUNG
SPD-Gesetzentwurf stößt in der Koalition auf Bedenken
Das Aufenthaltsrecht sorgt auch nach dem jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) zur Verlängerung des Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer bis Ende 2011 für Streit. Der Bundestag lehnte am 17. Dezember einen Antrag der Linksfraktion ( 17/19) für ein "umfassendes Bleiberecht" ebenso ab wie einen Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion ( 17/34(neu)), der auf eine gesetzliche Verlängerung der sogenannten Altfallregelung bis Ende 2010 abzielte. Zugleich kam aus der schwarz-gelben Koalition deutliche Kritik an einem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Novellierung des Bleiberechts ( 17/207), über den das Parlament in erster Lesung beriet.
Ziel des SPD-Entwurfs ist es, Ausländern, die bisher lediglich eine Aufenthaltserlaubnis "auf Probe" erhalten haben, eine gesicherte Perspektive zu bieten. Zudem müsse die Praxis der sogenannten Kettenduldungen wirksamer als bislang eingedämmt werden, heißt es in der Vorlage. Dazu wollen die Sozialdemokraten eine Regelung schaffen, "die auf einen festen Stichtag verzichtet und die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung dahingehend absenkt, dass auch das ernsthafte Bemühen um Arbeit als ausreichend erachtet wird". Minderjährige sollen laut Entwurf bei günstiger Integrationsprognose bereits nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Neben einer eigenständigen Regelung für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen, soll nach den SPD-Vorstellungen zudem "für Altfälle von einem Jahrzehnt und mehr eine noch weitreichendere Ausnahme von den allgemeinen Voraussetzungen geschaffen" werden.
Aus Sicht des SPD-Parlamentariers Rüdiger Veit ist eine stichtagsunabhängige Gesetzesregelung "dringend geboten" - ein Vorschlag, den auch die Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke) begrüßt. Und bei den Grünen, die 2010 ebenfalls einen Vorschlag zur Reform der gesetzlichen Bleiberechtsregelung vorlegen wollen, sieht ihr Fraktionsvize Josef Philip Winkler in der SPD-Vorlage eine "gute Diskussionsgrundlage".
Massive Bedenken gab dagegen der CDU-Innenexperte Reinhard Grindel zu Protokoll. Für ihn geht ein generelles Aufenthaltsrecht für Ausländer, die sich "seit zwölf Jahren geduldet, gestattet oder aus humanitären Gründen" in Deutschland aufhalten, "überhaupt nicht". Grindel will die IMK-Bleiberechtsregelung "jetzt in Ruhe wirken lassen" und sich zum 1. Januar 2012 mit der Frage befassen, ob eine neue gesetzliche Altfallregelung benötigt wird.
Auch der FDP-Abgeordnete Hartfrid Wolff wendet sich in der Bleiberechtsdebatte gegen "Aktivismus". Für ihn gibt die Vereinbarung der Innenministerkonferenz dem Gesetzgeber "Zeit, eine dauerhafte Regelung zu finden, die das Problem der Kettenduldungen nachhaltig löst".