Einige Forderungen, die in der Bundestagsdebatte am 15. Dezember 1994 laut wurden, könnten sich auch heute in Abgeordneten-Reden zur Europapolitik finden. "Mehr Transparenz in der Union" wurde da verlangt, "das demokratische Defizit" der EU kritisiert und eine Stärkung der "Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages" gegenüber Bundesregierung und EU-Institutionen eingefordert. Begriffe wie "Lissabon" oder "Begleitgesetze" fielen jedoch damals nicht. An diesem Tag setzte der Bundestag den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union ein. Dieser hatte mehrere Vorgänger: Zunächst sollte ab 1983 eine Europa-Kommission den Informationsfluss zwischen Brüssel und dem Bundestag sicherstellen. Diese Aufgaben übernahm 1987 ein Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses. Vier Jahre später führte der Bundestag einen EG-Ausschuss ein, der sich hauptsächlich mit den Verträgen zur Schaffung der EU befasste. Wie im neuen Artikel 45 des Grundgesetztes vorgesehen, wurde 1994 dann der Europaausschuss eingesetzt und - im Gegensatz zum EG-Ausschuss - mit besonderen Rechten ausgestattet: Unter anderem kann er Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen anderer Fachausschüsse einbringen.
Seitdem ist die Bedeutung des Ausschusses stetig gewachsen. Erst vor wenigen Wochen betonte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), dass es durch die beschlossenen Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag gerade auch im Europaausschuss besondere Anstrengungen erfordere, den mit dem fortschreitenden Integrationsprozess verbundenen Ansprüchen gerecht zu werden.