Gesetzliche Änderungen im September 2007: Mehr Transparenz bei Telefondiensten und neues Zuwanderungsgesetz
Rauchen ist seit dem 1. September 2007 in Bundeseinrichtungen und in Bahnhöfen generell verboten. Zu diesem Stichtag werden weitere Gesetzesänderungen wirksam. So sind für Telefonkunden und junge Handynutzer die Kosten für Telefondienste transparenter geworden und Unternehmen werden gefördert, wenn sie umweltschonende LKW anschaffen und damit Emissionen reduzieren.
Das neue Zuwanderungsgesetz trat zum 28. August 2007 in
Kraft.
Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens
schreibt ein grundsätzliches Rauchverbot in allen
Behörden, Dienstellen, Gerichten und anderen Einrichtungen des
Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahnhöfen
und im Taxi vor. In Zügen der Deutschen Bahn gilt ein
absolutes Rauchverbot. Das Rauchverbot betrifft mehr als 500
Behörden. Auch der Bundestag hat für seine Räume ein
Rauchverbot beschlossen.
Zigaretten und Tabak dürfen nur noch an über 18-Jährige verkauft werden. Kindern und Jugendlichen ist grundsätzlich das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten. Zigarettenautomaten müssen bis zum 1. Januar 2009 umgerüstet werden.
In Einrichtungen unter Aufsicht der Bundesländer, etwa in
Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten, regeln die
Länder den Nichtraucherschutz eigenständig.
Seit dem 1. September 2007 haben Telefonkunden das Recht auf eine ausführliche Preisinformation, bevor sie einen telefonischen Dienst in Anspruch nehmen. Die Anbieter sind verpflichtet, den Preis vor Vertragsschluss ab einem Gesamt- oder Minutenpreis ab 2 Euro anzusagen oder anzuzeigen.
In der Werbung müssen Angaben zu den Kosten unter anderem bei Auskunftsdiensten und 0180er-Nummern gut lesbar angegeben werden.
Telefondienstleister müssen nun auch ihre
Vertragsbedingungen per SMS vor Abschluss von
Abonnementverträgen schicken und in einer kostenlosen Warn-SMS
bei Erreichen eines Betrages von 20 Euro innerhalb eines Monats
informieren.
Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz, das am 28. August 2007 in Kraft getreten ist, können Ehegatten nur nachziehen, wenn beide Eheleute mindestens 18 Jahre alt sind und wenn der nachziehende Ehegatte über einfache deutsche Sprachkenntnisse verfügt.
Neben neuen Aufenthaltsrechten für Forscher und Studenten
wurde die gesetzliche Altfallregelung für langjährig
geduldete Ausländer eingeführt. Sie erhalten ein
Aufenthaltsrecht, wenn sie ihren Lebensunterhalt eigenständig
bestreiten. Können sie dies nicht, erhalten sie eine
Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Bis Ende 2009 müssen sie dann
nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch
Erwerbstätigkeit sichern können.
Der Kauf oder das Leasen von Nutzfahrzeugen für den Güterverkehr wird mit einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Zuschuss gefördert. Die Anträge auf einen Direktzuschuss können seit dem 1. September 2007 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden. Förderkredite geben die Banken aus. Die LKW müssen in Deutschland erstmalig zugelassen werden und mindestens zwei Jahre hier zugelassen bleiben. Der Antrag muss vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages gestellt werden.
Parallel zum Start des Förderprogramms sind die Kfz-Steuersätze auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau gesunken. Die Lkw-Maut ist um 1,1 auf 13,5 Cent pro Kilometer gestiegen.