Ein- und Ausgaben, sowie Vermögensentwicklung 2005 vorgelegt
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat am Dienstag, dem 22. Mai 2007, gemäß §23 Abs. 2 Parteiengesetz dem Parlament die Rechenschaftsberichte der Bundestagsparteien für das Jahr 2005 vorgelegt. Die Berichte werden als Bundestagsdrucksache verteilt.
Das Parteiengesetz regelt unter anderem, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten. Maßstab für die Verteilung dieser Mittel ist die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft. Dies wird zum einen daran gemessen, wie viel Stimmen eine Partei bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl und den jeweils letzten Landtagswahlen erzielt hat. Zum anderen wird der Umfang der Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge und rechtmäßig erlangten Spenden natürlicher Personen bis maximal 3.300 Ruro pro Jahr zugrunde gelegt.
Das Parteiengesetz (§19a Abs. 1 PartG) hat dem Präsidenten des Deutschen Bundestages die Exekutivaufgabe übertragen, jährlich zum 15. Februar die Höhe der staatlichen Mittel festsetzen, die den anspruchsberechtigten Parteien zufliessen.