Abgeordnete debattieren zu Jahreswirtschaftsbericht und Entwicklungspolitik / Freitag Entscheidung über Gesundheitsreform
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich in seiner Sitzung am Mittwoch, dem 31. Januar.2007, auf die Gesundheitsreform geeinigt. Die Parlamentarier stimmten mehrheitlich der Beschlussempfehlung zu, die den Gesetzentwurf der Koalition zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung ( 16/3100) mit den vereinbarten Änderungen billigt. Der Bundestag wird am Freitag, dem 2. Februar 2007, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung zur Gesundheitsreform ( 16/3100 bzw. 16/3950, 16/4020) in zweiter und dritter Lesung behandeln. Am Ende der zweieinhalbstündigen Aussprache wird darüber namentlich abgestimmt.
Drei Lesungen des geplanten Gesetzes
Wie jedes Gesetz durchläuft die Gesundheitsreform drei Lesungen. Am 27. Oktober 2006 wurde der Entwurf in erster Lesung im Plenum diskutiert und danach federführend an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Hier haben sich die Abgeordneten detailliert mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Neben dem Gesetzentwurf der Koalition wurden auch ein Gesetzentwurf des Bundesrates und Anträge der drei Oppositionsfraktionen in die fachliche Beratung einbezogen.
Für die zweite und dritte Lesung im Plenum wurden eine Beschlussempfehlung und ein Bericht über die Ausschussberatungen erarbeitet. Die Beschlussempfehlung enthält im Ausschuss eingebrachte und dort mehrheitlich angenommene Änderungen des Gesetzentwurfes als Grundlage für die Entscheidung des Bundestages. Danach steht der geänderte Gesetzentwurf noch einmal auf der Tagesordnung im Bundesrat.
Wirtschaft in der Kernzeit
In der zweistündigen Debatte der so genannten Kernzeit am Donnerstag Vormittag beschäftigen sich die Parlamentarier neben dem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht mit dem Jahresgutachten 2006/07 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ( 16/3450) und dem 16. Hauptgutachten der Monopolkommission ( 16/2460).
Anschließend wird sich der Bundestag mit Entwicklungspolitik befassen. Die Bundesregierung hat dem Parlament ihren 12. Bericht zur Entwicklungspolitik ( 15/5815) vorgelegt.