Abgeordnete stimmen für neues Wahl- und Abgeordnetengesetz
Die Briefwahl kommt immer mehr in Mode. Bei der letzten Bundestagswahl haben 18,7 Prozent der Wähler ihre Stimme mit der Post verschickt. Bei der Wahl 2009 könnte dieser Anteil noch größer werden. Grund dafür ist das von den Regierungskoalitionen eingebrachte Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts ( 16/7461), dem der Bundestag entsprechend einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses ( 16/7814) am 24. Januar zugestimmt hat.
Wer zukünftig per Brief wählen möchte, kann dies tun, ohne dafür besondere Gründe glaubhaft machen zu müssen. Als weiteren Beitrag zur Entbürokratisierung sieht das Gesetz den Verzicht auf die Mandatsannahmeerklärung vor. Ein gewählter Kandidat muss sich nur noch erklären, wenn er die Wahl nicht annimmt. Weiterhin wird für im Ausland lebende Deutsche ein zeitlich unbeschränktes aktives Wahlrecht eingeführt.
Für das Nachrücken in Überhangmandate haben die Koalitionsfraktionen hingegen keine Lösung gefunden. Sollte der Träger eines Überhangmandats sterben, bleibt, wie bisher auch, das Mandat unbesetzt. Das von der SPD favorisierte Nachrücken eines Parteikandidaten aus der Landesliste lehnt die Union mit Verweis auf verfassungsrechtliche Probleme ab. Die Opposition kritisierte einhellig, dass sie wie schon bei der ebenfalls am 24. Januar verabschiedeten Änderung der Bundeswahlgesetzes ( 16/7462) entgegen "guter parlamentarischer Sitte" nicht an der Entscheidungsfindung beteiligt wurde.
Keine Mehrheit im Parlament fand ein Antrag der Linksfraktion ( 16/5810), der sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern richtet. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates ( 16/1036) zur Änderung des Wahlgesetzes wurde einstimmig abgelehnt.
Erschienen am 28. Januar 2008 in "Das Parlament", Nr. 05-06