Bericht über Beseitigung von Frauendiskriminierung
Frauen haben immer noch nicht in allen Lebensbereichen die
gleichen Chancen wie Männer, sie verdienen weit weniger und
sind in entscheidenden Positionen in Politik, Erwerbs- und
öffentlichem Leben unterrepräsentiert. Das geht aus dem
Sechsten Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau (
16/5807) hervor. Die Bundesregierung
präsentierte ihn am Freitag, dem 7. März 2008, dem
Parlament, einen Tag vor dem Internationalen Frauentag.
Die Debatte dauerte anderthalb Stunden. In einem Antrag ( 16/8373) forderte die Fraktion DIE LINKE., den Internationalen Frauentag zum gesetzlichen Feiertag zu machen. Der Antrag wurde in die Fachausschüsse überwiesen.
Abgelehnt wurde ein Antrag (
16/7739) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN mit dem Titel "Gleichstellung von Frauen und
Männern in den Gremien des Bundes tatsächlich
durchsetzen".
Angesichts einer Reihe von Ungleichbehandlungen nennt der Bericht der Bundesregierung die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in der Familie und im Erwerbsleben eine "durchgängige Herausforderung". Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen sei noch nicht hergestellt.
Die Bundesregierung fördere die Gleichstellung insbesondere
in der Gesetzgebungsarbeit, der Projektförderung und mit der
institutionellen Förderung gesellschaftlicher Akteure,
heißt es in dem Bericht, außerdem durch Forschung und
Modellvorhaben, die Unterstützung bundesweiter Netzwerke sowie
Koordinierungsstellen und Kompetenzzentren.
Für die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt soll die Frauenerwerbsquote entsprechend den europäischen Vorgaben bis 2010 auf mehr als 60 Prozent steigen. Auch soll das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" verwirklicht werden.
Erstmals wurde mit dem Bericht die „Lebenssituation,
Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“
untersucht. Insgesamt 10.000 in Deutschland lebende Frauen im Alter
von 16 bis 85 Jahren wurden zu ihren Gewalterfahrungen, zu den
Folgen von Gewalt, institutioneller Hilfe sowie zu ihrem
Sicherheitsgefühl und ihren Ängsten befragt.
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau CEDAW (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women) ist ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen zu Frauenrechten. Es wurde am 18. Dezember 1979 verfasst und inzwischen von mehr als 180 Staaten unterzeichnet. Mit der Unterzeichnung verurteilen die Staaten jede Form von Diskriminierung und verpflichten sich zu einer Politik, die Gleichberechtigung herbeiführen soll.
In Deutschland ist die Konvention am 9. August 1985 in Kraft getreten. Als Vertragsstaat ist die Bundesrepublik zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene verpflichtet und hat inzwischen zum sechsten Mal ihren Staatenbericht erarbeitet.