Bundestag debattierte über Eigenheimrentengesetz
Wer keine Miete mehr zahlen muss, braucht im Alter weniger Geld:
Die eigenen vier Wände werden Teil der Altersvorsorge.
Künftig soll für den Kauf und Bau von Wohneigentum auch
die staatliche Riester-Förderung genutzt werden, plant die
Bundesregierung. Über das Eigenheimrentengesetz beriet der
Bundestag am Freitag, dem 25. April 2008.
Mehr als zehn Millionen Menschen haben bereits einen
Riestervertrag, mit dem sie sich ein zweites Standbein für die
Zeit nach der Erwerbstätigkeit aufbauen. Zu den eigenen
Einzahlungen in die private Rentenversicherung oder einem
Fondssparplan steuert der Staat Geld bei.
Wer einen Riestervertrag anspart, soll dieses Geld künftig
auch vollständig für den Kauf oder die Entschuldung des
Eigenheims nutzen können. Darauf haben sich CDU/CSU und SPD in
ihrem Gesetzentwurf zur Eigenheimrente verständigt.
Zuschüsse soll es auch bei der Abzahlung einer Wohnung oder
eines Hauses geben sowie beim Erwerb von Anteilen an einer
Wohngenossenschaft. Auf diese Weise würde auch der
Darlehensvertrag zum begünstigten Anlageprodukt. Das gilt
jedoch nur für den Fall, dass die Wohnung selbst genutzt
wird.
Das Eigenheimrentengesetz wurde als eines der großen
Projekte der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Wenn
der Bundestag es verabschiedet, tritt es rückwirkend zum
Januar 2008 in Kraft. Nach der Ersten Lesung am Donnerstag wird der
Entwurf zunächst an die zuständigen Fachausschüsse
zur Beratung überwiesen.
Die neue Förderung sorgt für Wahlfreiheit zwischen
verschiedenen Anlagemöglichkeiten. Wer in eine Riester-Rente
zahlt und sich eine Immobilie anschafft, kann sein bis dahin
angespartes Kapital komplett für den Kauf verwenden. Dasselbe
gilt für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Das so
genannte "Wohn-Riester" kann auch in Anspruch genommen werden, um
damit eine selbstgenutzte Wohnimmobilie zu entschulden. Das
allerdings erst dann, wenn der Riester-Vertrag zur Auszahlung
kommt, also zwischen dem 60. und 68. Lebensjahr.
Das Eigenheimrentengesetz soll auch die Wohnungsbauprämie
der Riester-Rente neu regeln. In Zukunft soll ein Sparer nur noch
dann Anspruch auf diese Prämie haben, wenn das Kapital auch
tatsächlich in Wohneigentum investiert wird. Bisher ist es
möglich, das Kapital nach Ablauf von sieben Jahren auch
für andere Zwecke zu verwenden.
Die Beiträge sind wie bei allen Riester-Produkten in der Sparphase steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase werden die Leistungen besteuert. Außerdem wird das steuerlich geförderte Kapital in einem so genannten Wohnförderkonto erfasst.