Gesetzentwurf zu Prämien für Weiterbildung angenommen
Am Donnerstag, dem 16. Oktober wurde im Deutschen Bundestag über den Nationalen Bildungsbericht 2008 debattiert. Außerdem wurde dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, Prämien für die berufliche Weiterbildung zu vergeben. Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Ledige) und 35.800 Euro (Ehepaare) sollen einen Zuschuss in Höhe von maximal 154 Euro erhalten, damit sie in ihre Weiterbildung investieren können. Mindestens die gleiche Summe muss aus eigener Tasche bezahlt werden.
Der Bericht "Bildung in Deutschland 2008" ist die zweite umfassende empirische Bestandsaufnahme des deutschen Bildungswesens. Analysiert wurde das gesamte institutionelle Gefüge von der frühkindlichen Bildung über das allgemeinbildende Schulwesen bis hin zur Berufsausbildung und Hochschule. Auch die Weiterbildung im Erwachsenenalter war Gegenstand der Untersuchung. Insgesamt nutzten in Deutschland im Jahre 2008 rund 17 Millionen Menschen Bildungsangebote, also Kindertageseinrichtungen, allgemeinbildende Schulen, Ausbildungsstätten oder Hochschulen.
Der Bericht stellt eine zunehmende Nutzung frühkindlicher Bildungsangebote fest. Ebenso ist das durchschnittliche Kompetenzniveau der Kinder im Schulalter gestiegen. Dagegen sank in diesem Jahr die Zahl der Studienanfänger weiter. Auch die Abhängigkeit des Bildungsgrades vom sozialen Status der Familie ist in Deutschland nach wie vor sehr ausgeprägt. Außerdem zeigt der Bericht geschlechtsspezifische Disparitäten auf: Mädchen werden im Bildungssystem immer erfolgreicher als Jungen.
Kinder mit Migrationshintergrund seien häufig bereits in den Tageseinrichtungen unter sich, so der Bildungsbericht. 60 Prozent von ihnen besuchen Tageseinrichtungen, in denen überdurchschnittliche viele Kinder mit Migrationshintergrund betreut werden. Dem Bericht zufolge führt ein Migrationshintergrund in allen Stufen des Bildungssystems zu Nachteilen. Eine besondere Hürde stellt dabei der Übergang in die berufliche Ausbildung dar.
Am Donnerstagnachmittag debattierte und entschied das Plenum über verschiedene Anträge und einen Gesetzentwurf zum Thema Bildung.
Die Bundesregierung will Prämien für die berufliche Weiterbildung vergeben. Der Bundestag hat einen entsprechenden Entwurf ( 16/9560) zur Änderung des fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Ausschussfassung angenommen. Personen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Ledige) und 35.800 Euro (Ehepaare) sollen einen Zuschuss in Höhe von maximal 154 Euro erhalten, damit sie in ihre Weiterbildung investieren können. Voraussetzung ist, dass mindestens die gleiche Summe aus eigener Tasche aufgebracht wird, um damit die Kursgebühren zu bezahlen.
Eine "starke Wissenschaftsinfrastruktur" strebte BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an. Der Antrag ( 16/1643) wurde abgelehnt. Die Fraktion plädierte dafür, bei der Verteilung der Mittel auch die Studierendennachfrage einfließen zu lassen. Um die Auswirkungen der Studiengebühren zu evaluieren, forderten sie ein zielgerichtetes Monitoring. Angestrebt war, dass die Studiengebühren ganz abgeschafft werden ( 16/8749).
Für die Aufnahme von Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz plädiert DIE LINKE. in einem Antrag ( 16/9808), der federführend an den Ausschuss für Bildung und Forschung überwiesen wurde. Damit will sie gemeinsame Programme von Bund und Ländern zur Finanzierung besserer Bildung ermöglichen. Außerdem fordert die Fraktion, die Unentgeltlichkeit von Bildung im Grundgesetz zu verankern.
Die FDP setzt sich für den Aufbau von privatem Bildungskapital ein. Sie hat einen Antrag ( 16/10328) eingebracht, der eine Bildungssparzulage ähnlich wie die Bausparförderung vorsieht. Das vom Bürger angesparte Guthaben soll für alle Investitionen in die berufliche und akademische Weiterbildung verwendbar sein. Zudem setzen die Liberalen auf eine frühzeitige Finanzierungsberatung für Studenten. Der Antrag wurde ebenfalls federführend an den Ausschuss für Bildung und Forschung überwiesen.