Positive Resonanz bei einer Anhörung im Bildungsausschuss
Die geplante Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, genannt Meister-BAföG, wird von Experten grundsätzlich gutgeheißen. Das wurde am 26. Januar 2009 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung deutlich.
Carla-Maria Cremer von der Kultusministerkonferenz
wies darauf hin, dass die mit der Novelle (
16/10996) vorgesehenen Veränderungen am
Gesetz "mehr Menschen den Zugang zu einer gesicherteren
Förderung ermöglichen" würden. Auch Dieter
Dohmen vom Forschungsinstitut für Bildungs- und
Sozialökonomie Berlin hält die Veränderungen
für sinnvoll.
"Keine zusätzliche Motivation"
Er kritisierte allerdings, dass ein Darlehenteilerlass von 25 Prozent bei Bestehen der Prüfung gewährt werde. Wer an einer Fortbildung teilnehme, sei ohnehin motiviert, diese auch erfolgreich abzuschließen. Dohmen sieht deshalb in dem Teilerlass keine zusätzliche Motivation. Er befürchtete vielmehr, dass dies "nur zusätzlich den Druck erhöht" auf diejenigen, die eigentlich von dem Erlass profitieren sollten.
Dem widersprach Günter Lambertz vom Deutschen
Industrie- und Handelskammertag aus Berlin. Er betonte, dass der
Teilerlass eine Verbesserung und keine Bedrohung sei.
"Nicht nur die erste Fortbildung wird gefördert"
Helga Kirchner vom Amt für Ausbildungsförderung München nannte es einen Fortschritt, dass zukünftig nicht ausschließlich die erste Fortbildung gefördert werden soll. Auch derjenige, der bereits eine "Aufstiegsfortbildung" absolviert und selber finanziert habe, verwirke damit nicht mehr automatisch den Anspruch einer Förderung durch den Staat. Die Ausweitung des Anwendungsbereiches des Gesetzes auf Erzieher, Altenpfleger sowie für Ausländer mit dauerhaftem Bleiberecht sei ebenfalls eine wichtige Verbesserung.
Hermann Nehls vom Bundesvorstand des Deutschen
Gewerkschaftsbundes forderte darüber hinaus, die
Fortbildungsförderung nicht an den Aufenthaltsstatus zu
koppeln. "1,8 Millionen Migrantinnen und Migranten, die kein
dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, fallen damit automatisch aus
der Förderung heraus", kritisierte Nehls.
"Lücke wird geschlossen"
Alle Experten waren sich einig, dass der Entwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes die Förderungslücke zwischen dem Ende der Fortbildungsmaßnahme und den abzulegenden Prüfungen schließt.