Internationale Schutzverantwortung Thema im Menschenrechtsausschuss
In dem Konzept der „Responsibility to Protect“ (Internationale Schutzverantwortung) sehen Experten eine große Chance für die weltweite Wahrung der Menschenrechte. Das wurde am 11. Februar 2009 in einer öffentlichen Anhörung des Menschenrechtsausschusses deutlich. Die Responsibility to Protect (R2P) wurden 2005 in das Abschlussdokument des Weltgipfels der Vereinten Nationen aufgenommen. Darin bekannten sich die Staaten erstmals gemeinsam zu einer Schutzverantwortung, die darauf abzielt, gegen Völkermord, ethnische Säuberungen und andere schwerste Menschenrechtsverletzungen vorzugehen.
„Die Responsibility to
Protect sind ein Begriff der Hoffnung für die
Menschenrechte“, betonte der Rechtswissenschaftler
Gernot Biehler. In der Vergangenheit seien die
Grenzen des UN-Sicherheitsrats etwa im Falle des Kosovo immer
wieder deutlich geworden. Mit den R2P könnten die Staaten die Initiative ergreifen,
wenn der Sicherheitsrat nicht handlungsfähig sei.
Biehler verwies allerdings auch auf das völkerrechtliche Spannungsverhältnis zwischen dem traditionellen Gewaltverbot der Vereinten Nationen und der Frage, wie man mit neuen humanitären Katastrophen umgehen kann, wenn der Sicherheitsrat nicht oder nicht rechtzeitig handelt. „Dieses Dilemma ist ein Kernproblem des Konzepts“, so Biehler. Schließlich, fügte er hinzu, bestehe nach Artikel 1 der Völkermordkonvention auch eine ausdrückliche Pflicht, Völkermord zu verhindern.
Der frühere Generalinspekteur der Bundeswehr, Klaus
Naumann, betonte, mit den R2P sei nicht das Recht der Staatengemeinschaft
verstehen, die Souveränität anderer Staaten außer
Kraft zu setzen. Vielmehr gehe es darum, deutlich zu machen, dass
es die wichtigste Pflicht des Staates ist, für den Schutz
seiner Bürger einzutreten.
Nur wenn das, „aus welchen Gründen auch immer“, nicht möglich sei, sei es die Pflicht der internationalen Gemeinschaft, zu reagieren und einzugreifen, sagte Naumann. Er war 2001 in die Internationale Kommission zu Intervention und staatlicher Souveränität (ICISS) berufen worden, die Kofi Annan im Dezember 2001 ihren Bericht zum Thema „Responsibility to Protect“ übergab.
Naumann erklärte darüber hinaus, dass die R2P in erster Linie präventiv angewendet
werden sollten und nicht etwa als Deckmantel für
militärische Interventionen. „Militäreinsätze
können immer nur das äußerste Mittel sein“,
so Naumann. Die Linksfraktion äußerte dennoch die
Befürchtung, dass es bei den R2P vorrangig um die militärische Komponente gehe.
Als einzige Fraktion äußerte sie deutliche Zweifel am
Konzept.
Christian Schaller von der Stiftung Wissenschaft und Politik wies darauf hin, dass die R2P seiner Ansicht nach keine neuen völkerrechtlichen Rechte oder Pflichten begründen, sondern an vielen Stellen nur politische und moralische Forderungen formulieren. Die Erklärung der Staaten von 2005 sei daher eher als eine Bestätigung des bereits bestehenden Völkerrechts zu sehen und trage nicht zur Legitimation unmandatierter humanitärer Interventionen bei.
Nicola Reindorp vom Global Center for Responsibility to Protect (GCR2P) in
New York forderte die deutschen Parlamentarier auf, bei der
Bundesregierung mit Nachdruck für die Stärkung der
internationalen Schutzverantwortung einzutreten. Weltweit
müssten sich die Regierungen für robuste und rechtzeitige
Maßnahmen einsetzen, „um Massengräueltaten ein
für allemal zu verhindern“, so Reindorp. Gerade
Deutschland stehe hierbei in einer besonderen Verantwortung.