Entschließung verabschiedet und Oppositionsanträge abgelehnt
Derzeit steht beim Thema Menschenrechte die vom neuen US-Präsidenten Barack Obama angekündigte Schließung des Internierungslagers Guantánamo auf Kuba im Blickpunkt des internationalen Interesses. Über die Bemühungen und die erzielten Ergebnisse der Bundesregierung im Kampf um die Einhaltung der Menschenrechte informiert hingegen deren achter Bericht über die Menschenrechtspolitik, zu dem der Bundestag am Donnerstag, 5. März 2009, nach einstündiger Debatte eine Entschließung verabschiedet hat.
Der Bericht über die Menschenrechtspolitik in den
auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen, der
als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (
16/10037,
16/11982) und unter anderem auch einen
Nationalen Aktionsplan für Menschenrechte enthält, sei
ein „wichtiger Beitrag zu Menschenrechtsdebatte“, sagte
Christoph Strässer (SPD) als erster Redner der Debatte am
Donnerstag.
Von der Opposition wurde der Bericht ebenfalls grundsätzlich
als „gelungen“ begrüßt, dennoch übten
die Redner der einzelnen Fraktionen in der Aussprache auch
deutliche Kritik – nicht nur an dem Report an sich, sondern
auch an den Schwerpunkten der Menschenrechtspolitik der
Bundesregierung.
„Schwerpunkte der Regierung im Bericht stärker
herausstellen“
Die FDP bemängelte, die Menschenrechtslage im Inland trete zu sehr in der Darstellung des Berichts hinter der im Ausland zurück. „Wenn wir innenpolitische Vorgänge ausführlicher behandeln, erhöhen wird unsere Glaubwürdigkeit“, erklärte Burkhardt Müller-Sönksen.
Der Abgeordnete verwies in diesem Zusammenhang auf einen von seiner
Fraktion vorgelegten Entschließungsantrag (
16/12136), der fordert, künftig im
Menschenrechtsbericht stärker herauszuarbeiten, welche
politischen Akzente die Bundesregierung auch mit finanziellen
Mitteln gesetzt hat.
Kritische Worte fand Müller-Sönksen auch im Hinblick auf
die Politik der Bundesregierung in der Wirtschafts- und
Finanzkrise: Eigentum sei ein Grundrecht. Mit dem Enteignungsgesetz
schade die Regierung aber dem Vertrauen in den Staat und
gefährde die Demokratie. Aus diesem Grund habe die FDP einen
weiteren Antrag eingebracht (
16/10613), der fordert, dass sich der Bundestag
zur Eigentumsfreiheit erklärt.
„Hohe Sensibilität in
Menschenrechtsfragen“
Holger Haibach (CDU/CSU) wehrte sich gegen diese Vorwürfe: „Die Finanzkrise ist wohl nicht geeignet, in einer Menschenrechtsdebatte aufgerufen zu werden.“ Die Politikbereiche solle man sauber auseinanderhalten können.
Auch den Bericht nahm er gegen die auch von der FDP
geäußerte Kritik in Schutz: Es sei nur logisch, dass
sich die Menscenrechtspolitik der Bundesregierung international
ausrichte. „Ein mittelgroßer Staat muss den Weg
über die internationale Gemeinschaft suchen“, so
Haibach. Die Äußerungen über die
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland nannte er „zu
massiv“.
Natürlich gebe es auch „Probleme“, aber der
Bericht zeige, dass die Regierung eine hohe Sensibilität
für Menschenrechtsfragen habe. „Außerdem haben wir
ein Parlament und einen Ausschuss, die sich damit befassen und
nicht zuletzt eine wache Zivilgesellschaft. Das sollte uns stolz
machen“, sagte Haibach.
Menschenrechte nicht wirtschaftlichen Interessen
opfern
Das sah Monika Knoche (Die Linke) jedoch anders: „Ist der Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechte in den auswärtigen Beziehungen richtig verteilt?“, fragte die Abgeordnete. Ihr Eindruck sei "nein". Zu vielen Menschenrechtsverletzungen schweige die Bundesregierung, kritisierte Knoche, so etwa zur Situation in vielen Gefängnissen oder zu Unterdrückung der Pressefreiheit in Russland und Weissrussland.
„Sind die Menschenrechte universell oder werden sie nur
thematisiert, wenn es nützlich ist?“, fragte die
Abgeordnete der Linksfraktion und forderte, diese nicht durch
wirtschaftliche und strategische Überlegungen
auszuhöhlen.
Grüne beklagen falschen Eindruck
Bündnis 90/Die Grünen hatten den Menschenrechtsbericht im Vorfeld der Debatte als „unglaubwürdig und intransparent“ bezeichnet. Er hinterlasse den „falschen Eindruck“, in Deutschland gebe es keine Menschenrechtsprobleme. Dabei gibt es aus Sicht der Fraktion durchaus Versäumnisse, etwa im Bereich des Ausländer- und Asylrechts, die von der Bundesregierung verschwiegen würden.
Volker Beck, menschenrechtspolitischer Sprecher der Fraktion,
bemängelte zudem, dass es in der Menschenrechtspolitik der
Bundesregierung keine einheitliche Linie gebe. „Wer die nicht
hat, richtet nichts aus“, sagte Beck. Er forderte die
Bundesregierung auf, sich grundsätzlich einverstanden zu
erklären, Guantánamo-Häftlinge in Deutschland
aufzunehmen. Das sei eben das Prinzip der Multilateralität:
„Wer Sicherheit teilen will, muss auch Verantwortung
teilen“, betonte Beck.
Im Anschluss an die Aussprache nahmen die Abgeordneten die
Entschließung zum achten Bericht zur Menschenrechtspolitik
einstimmig an. Die Anträge der FDP, die zum einen fordern, die
Eigentumsfreiheit weltweit schützen (
16/10613) und das Rom-Status des
Internationalen Strafgerichtshofs zu erweitern (
16/11186), wurden ebenso wie der Antrag von
Bündnis 90/Die Grünen, der verlangt, eine weitere
Verschlechterung der Rechtssituation von Homosexuellen in Nigeria
zu verhindern (
16/12107), zur weiteren Beratung an den
Menschenrechtsausschuss überwiesen.
Abstimmung über Anträge der Opposition
FDP und Bündnis 90/Die Grünen hatten zur Menschenrechtspolitik eigene Anträge vorgelegt, über die nach der Debatte abgestimmt wurde. Abgelehnt wurden sowohl die Vorlage der Grünen, das Völkerstrafgesetzbuch wirksam anzuwenden ( 16/7137), als auch der Antrag der FDP, die Zusammenarbeit deutscher Behörden bei der Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu verbessern ( 16/10282).
Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei weitere Initiativen von
Bündnis 90/Die Grünen: Dabei handelt es sich um einen
Entschließungsantrag (169651) zu einer Großen Anfrage
der Fraktion (
16/2084,
16/2800) sowie um einen Antrag, klare menschen-
und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der
Bundeswehr zu schaffen (
16/8402). In beiden Fällen lagen
Beschlussempfehlungen des Menschenrechtsausschusses vor (
16/11972,
16/11979).
Ferner stimmten die Abgeordneten gegen einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der fordert, eine kohärente und konsistente Menschenrechtspolitik gegenüber China zu entwickeln ( 16/9422, 16/11980). Auch ein weiterer Antrag der Fraktion, der vorsieht, die Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen weltweit sicherzustellen ( 16/9603), wurde aufgrund einer Empfehlung des Menschenrechtsausschusses ( 16/11981) abgelehnt.
Der Bundestag wies darüber hinaus
den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ab, der verlangt,
die Aufnahme von Gefangenen aus Guantánamo Bay zu
ermöglichen (
16/11759).