Weitere Beschlüsse des Bundestages am 19. und 20. März
Neben den Entscheidungen zur Bankenrettung, zum Atomausstieg, zum Datenschutz, zur Rentenpolitik sowie zur Managervergütung hat der Bundestag in der Sitzungswoche vom 18. bis 20. März 2009 eine Reihe weiterer Beschlüsse gefasst.
Einstimmig angenommen wurde am Donnerstag, dem 19. März 2009,
ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur Änderung
der Strafprozessordnung. Damit wird der Schutz der Abgeordneten vor
Beschlagnahmen ausgeweitet (
16/10572,
16/12314).
Angenommen mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und gegen die Stimmen der Linksfraktion wurde am 19. März ebenfalls ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Stabilisierungs-und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und Montenegro ( 16/12064, 16/12305 ).
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am anschließend der zweiten Verordnung zur Änderung der AltfahrzeugVerordnung zugestimmt ( 16/12106, 16/12181, 16/12313 ).
Um Missbrauch bei der Anwendung der „Umweltprämie“
zu vermeiden, ist es somit künftig erforderlich, den
Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares Zulassungsdokument dem
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu
übergeben. Für die Zwecke der
„Abwrackprämie“ reicht es jedoch aus, zusammen mit
dem Antrag eine Kopie der darin als erforderlich genannten
Dokumente bei der Rücknahmestelle oder dem Demontagebetrieb
auszuhändigen.
Der Bundestag hat ferner zugestimmt, dass Bundeswirtschaftsminister
Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) in den Aufsichtsrat der
Deutschen Energie-Agentur entsandt wird. Er beschloss eine Ausnahme
vom Verbot für Mitglieder der Bundesregierung, einem
Aufsichtsrat anzugehören (
16/12282).
Den Gesetzentwurf zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale haben die Abgeordneten mit den Stimmen von vier Fraktionen gegen das Votum von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet ( 16/12099, 16/12299, 16/12302). Damit wird die „Pendlerpauschale“ rückwirkend fortgeführt. Die mit Wirkung ab 2007 erlassene Einschränkung ist somit wieder aufgehoben.
Abgelehnt wurden im Bundestag jedoch drei Anträge der Opposition zu Schaffung von Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern ( 16/8784, 16/11175, 16/11192, 16/12265):
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde mit den
Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die antragstellende Fraktion
bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Die Vorlage der FDP scheiterte
an den Gegenstimmen der Koalition sowie von Bündnis 90/Die
Grünen und der Linksfraktion. Der Antrag der Linksfraktion
fand hingegen bei allen anderen Fraktionen keine Mehrheit und wurde
abgelehnt.
Ebenfalls gescheitert ist die Initiative der Fraktion DIE LINKE., die gefordert hatte, zur Stabilisierung von Pakistan und Afghanistan eine regionale Sicherheitskonferenz einzuberufen. Ihr Antrag wurde mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die antragstellende Linksfraktion abgelehnt ( 16/10845, 16/11249).
Die Abgeordneten stimmten außerdem einer Änderung des Strafgesetzbuches zu. Danach wird die Höchstgrenze bei Geldstrafen von 5.000 auf 30.000 Euro angehoben ( 16/10845, 16/11249 ).
Im Rahmen der Beratung einer Großen Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Bundestag über einen Antrag der Linksfraktion ab, der forderte, die Abschiebungshaft grundsätzlich zu überprüfen. Diese Vorlage wurde von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt ( 16/3537, 16/12020, 16/9142, 16/11384).
Anlässlich der ersten Lesung von Vorlagen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung haben CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der Linksfraktion einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt ( 16/11205, 16/12184). Dieser sah vor, den Verbraucherschutz auf den Finanzmärkten mit verschiedenen Maßnahmen zu fördern.
Zugestimmt hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von FDP und Grünen bei Enthaltung der Linken am Freitag, dem 20. März 2009, einer Änderung des Tierschutzgesetzes, wonach ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Halterungseinrichtungen eingeführt werden soll ( 16/7413, 16/12300).
Der Weg zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes ist frei: Am 20. März beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Opposition einen Entwurf der Bundesregierung dazu. Danach sind Lebensmittelhändler künftig verpflichtet zu melden, wenn ihnen verdorbene Lebensmittel geliefert wurden ( 16/8100, 16/12315).
Keine Mehrheit für Korruptionsregister
Abgelehnt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP gegen die antragstellende Fraktion und die Linksfraktion hat der Bundestag hingegen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der fordert, wirtschaftkriminell auffällige Unternehmen in einem bundeszentralen Korruptionsregister zu erfassen ( 16/9780, 16/11312).
Im Anschluss daran lehnte das Parlament mit den Stimmen aller Fraktionen gegen die antragstellende Fraktion einen Antrag der FDab, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich in der EU dafür einzusetzen, die "Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen auf wissenschaftliche Grundlage zu stellen“ ( 16/8929, 16/11165 ).