Experten forderten im Seniorenausschuss Präzisierungen im Heimgesetz
Die Initiative von CDU/CSU und SPD, die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes neu zu regeln, ist grundsätzlich begrüßenswert. Darin war sich die Mehrheit der acht Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zu einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen und einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Mittwoch, dem 22. April 2009, einig. Kritik gab es unter anderem an einer Formulierung im Gesetzentwurf, derzufolge das Gesetz nicht auf Verträge angewendet werde, in denen lediglich Wohnformen mit „allgemeinen Betreuungsleistungen“ vereinbart würden. Dieser Begriff müsse genauer definiert werden, um Unsicherheiten auszuschließen, forderten einige Sachverständige.
Ziel des Koalitionsentwurfs (
16/12409) und den Grünen-Antrags (
16/12309) ist ein besserer Schutz von
älteren oder pflegebedürftigen Menschen beim Abschluss
von Verträgen etwa für ein Zimmer in einem Pflegeheim.
Katja Augustin, Leiterin der Heimaufsicht
Brandenburg, kritisierte, dass Wohnformen mit „allgemeinen
Betreuungsleistungen“ – so genanntes betreutes Wohnen
– vom Gesetz ausgenommen werden sollen. „Die
Verbraucher sind auch hier in der Regel auf die Betreuung
angewiesen, der Gesetzentwurf ist zu pflegelastig“, sagte
Augustin.
Auch Dr. Jürgen Gohde vom Kuratorium Deutsche
Altershilfe bezeichnete die Formulierung „allgemeine
Betreuungsleistungen“ als unscharf und schlug vor,
stattdessen den Begriff „allgemeine Dienstleistungen“
zu verwenden. Dr. Jonathan I. Fahlbusch vom
Deutschen Verein für öffentliche und private
Fürsorge zeigte Verständnis für das Ansinnen, das
Heimvertragsrecht auf Bundesebene zu regeln.
Nach der Föderalismusreform sei die Ausgangslage schwierig.
Das Gesetz kann aber nur ein erster Schritt zu einem
seniorenpolitischen Gesamtkonzept sein“, war Fahlbusch
überzeugt. Er plädierte für einen
„personenzentrierten Ansatz“ der Politik und weniger
für „Regulierung von Wohnformen“.
Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband
befürwortete eine bundesweit einheitliche Vertragsregelung. Er
habe aber starke Bedenken, dass durch den Ausschluss von Betreutem
Wohnen neue Unsicherheit beim Vertragsabschluss entstehe. Alexander
Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und
Wohnungsunternehmen sprach sich für „mehr Spielraum
für neue Wohnformen“ aus. Er hätte sich im
Gesetzentwurf mehr Freiheit etwa für
Mehrgenerationenhäuser gewünscht.
Marie-Luise Schiffer-Werneburg von der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege
bemängelte, dass zeitlich begrenzte Leistungen wie Pflege von
Süchtigen oder Tagespflege nicht im Gesetz eingeschlossen
seien. Außerdem stehe Angehörigen von Beziehern der
sozialen Pflegeversicherung laut Entwurf nicht das Recht zu, nach
dem Tod ihres Verwandten den Wohnraum noch zwei Wochen nutzen zu
können und nicht sofort räumen zu müssen.
Liste der geladenen Sachverständigen