Experten stimmen Gesetzesvorhaben im Rechtsausschuss überwiegend zu
Der von der Bundesregierung übernommene Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten stößt bei Experten im Wesentlichen auf Zustimmung. Dies wurde am Mittwoch, 22. April 2009, in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses deutlich. Mit dem Gesetzentwurf plant die Koalition unter anderem, dass unter das Strafrecht Menschen fallen sollen, die entweder als Ausbilder in einem so genannten „Terrorcamp“ tätig sind oder sich darin ausbilden lassen, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke,
befürwortete das Vorhaben der Regierung (
16/12428) und der Koalitionsfraktionen (
16/11735). Angesichts der unveränderten
Bedrohung durch den internationalen Terrorismus müsse das
Strafrecht unter anderem die Absicht der Teilnahme an einer
militärischen Ausbildung unter Strafe stellen.
Durch das neue Gesetz würden die Strafverfolgungsbehörden in die Lage versetzt, zu einem frühen Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Mit den frühzeitig gewonnenen Informationen könne eine bessere Bewertung und Einschätzung der von einer Person ausgehenden Gefahr vorgenommen und das Ziel der Verhinderung schwerster Gewalttaten besser erreicht werden.
„Aus Sicht des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist die
erfolgte Vorverlagerung des Strafrechtsschutzes zu
begrüßen“, sagte Dr. Klaus Michael
Rogner von der Kölner Behörde. Er wies darauf
hin, dass die deutschen Sicherheitsbehörden in den ersten
Monaten dieses Jahres im Bereich des islamistischen Terrorismus
eine rasante Zunahme von Ausreisen beobachtet hätten. Den
Sicherheitsbehörden des Bundes lägen derzeit
Informationen zu zahlreichen Personen mit Deutschland-Bezug vor,
die sich in einem islamistischen-terroristischen Ausbildungslager
aufgehalten haben sollen.
Zum Teil existierten konkrete Hinweise, die für eine absolvierte paramilitärische Ausbildung sprächen. Besondere Sorgen bereiteten jene Personen, die sich derzeit im Ausland aufhielten. Sie würden ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland bergen, da sie entweder für die Teilnahme an terroristischen Ausbildungslagern oder für einen beabsichtigten Anschluss an kämpferische Auseinandersetzungen ausgereist seien.
Nach Ansicht von Dr. Jürgen-Peter Graf,
Richter am Bundesgerichtshof, erscheint der Gesetzentwurf in
Anbetracht der damit verfolgten Ziele insgesamt
verfassungsgemäß und rechtlich zulässig. Die gerade
im Bereich des Staatsschutzstrafrechts zutage getretenen
Lücken würden damit beseitigt. Schließlich handele
es sich um „keinen Abenteuerurlaub“, so Graf.
Auch Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, war der Meinung, der Gesetzentwurf schließe eine Lücke im Strafrecht. Selbsternannte Gotteskrieges seien regelmäßig nicht in organisatorische Strukturen im Sinne einer terroristischen Vereinigung nach deutschem Strafrecht eingebunden. Daher sehen sich immer mehr einzelne Personen dazu veranlasst, sich mit dem Ziel einer Teilnahme am internationalen Dschihad auf die Begehung von Terroranschlägen vorzubereiten.
Drei Sachverständige plädierten gegen die Absicht der
Koalitionsfraktionen. Dr. Katrin Gierhake von der
rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der
Universität Bonn, meinte, in der jetzigen Fassung sei der
Gesetzentwurf rechtsstaatlich nicht haltbar und dürfte nicht
umgesetzt werden.
Liste der geladenen Sachverständigen