Bundeswahlleiter Roderich Egeler zu Gast beim Parlamentsfernsehen
Bundeswahlleiter Roderich Egeler kann Unmut bei den Wählern verstehen. Als Reaktion darauf aber auf die Teilnahme an der Bundestagswahl am 27. September 2009 zu verzichten, könnte er überhaupt nicht nachvollziehen, sagte Egeler in einem Interview mit dem Parlamentsfernsehen des Bundestages. "Nichtwählen ist die falsche Konsequenz", betonte Egeler, der im Hauptberuf Präsident des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden ist.
Im Gegenteil: Egeler verbindet mit der Wahl des 17. Deutschen
Bundestages im Herbst die Hoffnung, dass möglichst viele
Wählerinnen und Wähler zur Wahl gehen. Die
Schwankungsbreite bei bundesweiten Wahlen in der Bundesrepublik ist
beträchtlich: die niedrigste Wahlbeteiligung lag bei etwa 43
Prozent, die höchste bei mehr als 91 Prozent.
Wahlen in Deutschland sind bekanntlich allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. So steht es im Artikel 38 des Grundgesetzes. Dass dies in der Praxis auch tatsächlich so ist, dafür trägt der örtliche Wahlvorstand die Verantwortung, wie Egeler im Gespräch mit Moderatorin Manuela Tischler berichtete. Seine Aufgabe als Bundeswahlleiter bestehe darin zu kontrollieren, dass das Bundeswahlgesetz eingehalten wird.
Dem Bundeswahlleiter steht ein Stab von elf Mitarbeitern zur
Verfügung, und weil er zugleich Präsident des
Statistischen Bundesamtes ist, verfügt er auch über die
dort vorhandenen Informationen. "Ich gehöre zu den
bestinformierten Personen dieses Landes", sagte Egeler auf die
Frage nach dem Reiz des Präsidentenamtes: "Eine sehr
befriedigende Tätigkeit."
Schon zur Zeit des Deutschen Reiches ist der oberste Statistiker des Landes zugleich der Wahlleiter gewesen. Die Koppelung dieser beiden Ämter hat also Tradition und ist aus Sicht Egelers auch sinnvoll, weil der Wahlleiter damit auf Technik und Personal der Behörde zurückgreifen kann. Hinzu komme, dass der Bundeswahlleiter neutral sein müsse.
Wahlcomputer werden bei der Bundestagswahl nicht zum Einsatz
kommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hatte,
dass die verfügbaren Geräte nicht gewährleisten
können, dass die Wahl überprüfbar bleibt. "Das
Gericht hat die Geräte aber nicht grundsätzlich für
verfassungswidrig erklärt", so Egeler.
Am 27. September wird es jedenfalls nach wie vor erforderlich sein, den Stimmzettel in die Urne zu stecken und die Stimmen anschließend von Hand auszuzählen.