Innenausschuss hörte Experten zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Kritik haben Experten am vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes geübt. Das wurde in einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag, dem 11. Mai 2009, deutlich. Das Gesetz, in dem unter anderem Zuständigkeiten und Kompetenzen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neu geregelt werden sollen, werde dem Datenschutz nicht gerecht und sei keine geeignete Grundlage, um das Eindringen so genannter Schadprogramme in informationstechnische Netze des Bundes zu verhindern, war sich die Mehrheit der Sachverständigen einig.
Einzig Dr. Udo Helmbrecht, Präsident des BSI,
betonte, mit der vorgeschlagenen Novelle (
16/11967) werde das BSI-Gesetz auf den Stand
der Zeit gebracht und an die veränderte Gefährdungslage
angepasst. Der Datenschutz werde dabei nicht verletzt, da es dem
BSI lediglich um Kontrolle und nicht um Überwachung von
Nutzungsdaten gehe. „Wir sind nicht an personenbezogenen
Daten interessiert, sondern es geht uns darum, dass keine
Schadprogramme eingebracht werden“, sagte Helmbrecht.
Annette Brückner, Inhaberin einer Firma für Software der öffentlichen Verwaltung, sagte dagegen, durch die geplante Erfassung der Daten, wer welche Behördenseite wann angeklickt habe, werde der bereits vorhandene so genannte digitale Tsunami, also die gigantische Menge auch personenbezogener Daten, noch verstärkt.
Prof. Dr. Andreas Pfitzmann, Professor im Fachbereich
Informatik an der Technischen Universität Dresden, sagte, der
entscheidende Punkt sei nicht die Verfolgung derer, die
Schadprogramme in Informationssysteme einbrächten. Vielmehr
gehe es darum, bestehende Sicherheitslücken zu
schließen. Pfitzmann sprach sich dafür aus, für die
Kontrolle des BSI eine parlamentarische Kontrollkommission
einzusetzen. Außerdem solle das BMI vor der Speicherung von
Daten eine richterliche Genehmigung einholen und alle
Sicherheitslücken, die ihm bekannt sind, veröffentlichen
müssen.
Prof. Dr. Ralf Poscher, Verfassungsrechtler der Universität Bochum, kritisierte ein Ungleichgewicht zwischen der Sicherheit der Informationsnetze des Bundes einerseits und dem Datenschutz andererseits. Im derzeit vorliegenden Entwurf fehlten entscheidende Regelungen, um Missbrauch zu verhindern. Poscher forderte, wenn Daten von Seitenbesuchern gespeichert werden sollten, dann nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form. Auch er sprach sich zur Kontrolle des BSI für die Schaffung eines parlamentarischen Gremiums aus.
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit, forderte ebenfalls, Daten
höchstens pseudonymisiert zu erfassen. Außerdem komme
der Transparenz der Verfahren zur Steigerung der Sicherheit in
Informationssystemen des Bundes besondere Bedeutung zu.
Vertreter der Koalitionsfraktionen sagten, man habe sich mittlerweile grundsätzlich darauf verständigt, die Nutzungsdaten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form zu speichern. Es sei auch nicht mehr geplant, Surfverhalten zur Beseitigung von Störungen vorsorglich zu protokollieren. Das Telemediengesetz solle nicht dahingehend geändert werden.
In dem Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dem BSI Befugnisse
einzuräumen, technische Vorgaben für die Sicherung
der Informationstechnik (IT) in der Bundesverwaltung zu machen und
Maßnahmen umzusetzen, um Gefahren für die IT-Sicherheit
abzuwehren. „Als zentrale Meldestelle für IT-Sicherheit
sammelt das BSI Informationen über Sicherheitslücken und
neue Angriffsmuster, wertet diese aus und gibt Informationen und
Warnungen an die betroffenen Stellen oder die Öffentlichkeit
weiter“, heißt es in der Vorlage.