Der Bundestag will am Donnerstag, 6. Mai 2010, ab 10.30 Uhr 90 Minuten lang über die Neuordnung der Jobcenter beraten. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass Langzeitarbeitslose künftig weiter gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen betreut werden können. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 die Betreuung von Langzeitarbeitslosen durch Bund und Kommunen für verfassungswidrig erklärt und bis Ende 2010 eine Neuregelung verlangt. Dafür müssen die Abgeordneten auch einer Grundgesetzänderung zustimmen ( 17/1554). Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Bundestages notwendig.
Der Gesetzentwurf wurde deshalb gemeinsam von CDU/CSU, FDP sowie der SPD eingebracht ( 17/1555). Das Gesetz soll zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass mit der Neuregelung ein "weiterer Flickenteppich" bei der Betreuung von Erwerbslosen geschaffen werde. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürchtet mehr Bürokratie.
Für die 6,8 Millionen Bezieher von Arbeitslosengeld II soll sich in der Praxis wenig ändern. Sie sollen weiterhin Hilfe aus einer Hand bekommen. Nur die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen untereinander wird neu geregelt. Künftig sollen bis zu 110 statt derzeit 69 Kommunen die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in Alleinregie mit dem Geld vom Bund übernehmen. Das wäre ein Viertel aller 438 Jobcenter bundesweit.
Dazu wird in das Grundgesetz der Artikel 91e neu aufgenommen. In ihm wird geregelt, dass der Bund und die Kommunen zur Betreuung der Hartz-IV-Bezieher gemeinsame Einrichtungen bilden dürfen. In einem weiteren zur Abstimmung vorliegenden Gesetz sind Details geregelt wie etwa eine bessere Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern durch eine höhere Zahl von Arbeitsvermittlern.
Die Karlsruher Richter hatten 2007 geurteilt, dass die Mischverwaltung von Bund und Kommunen bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen gegen die Verfassung verstoße. Der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung sei damit nicht mehr gewährleistet, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem sei für die Bürger nicht mehr erkennbar, wer für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben zuständig sei.
Deshalb soll mit der Neuregelung eine klare Aufgabenteilung vorgenommen werden. "Für die Bürger muss klar sein: Arbeitsvermittlung und Lebensunterhalt kommt von der Bundesagentur für Arbeit; über sozialintegrative Angebote und Warmmiete entscheidet die Kommune. Jeder übernimmt Verantwortung für das, was er leisten muss", hatte Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen (CDU) klargestellt.
Generell ist die Arbeitsagentur zuständig für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen und ihrer Integration in den Arbeitsmarkt, die Kommunen kümmern sich um die Warmmiete und die soziale Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. In den 346 Jobcentern in Deutschland sind diese Aufgaben eng miteinander verzahnt.
Die so genannten 69 Optionskommunen gehen noch einen Schritt weiter und betreuen Arbeitssuchende in Eigenregie. Ihre Zahl soll nun auf bis zu 110 erhöht werden.
Bei einem Spitzentreffen im März im Kanzleramt hatten sich Union, FDP und die SPD nach mehr als zweijährigem Tauziehen auf diesen Kompromiss geeinigt. Die ursprünglich von der Regierungskoalition geplante Aufspaltung der Jobcenter in getrennte Aufgabenbereiche für Arbeitsagenturen und Kommunen wurde damit fallen gelassen. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf wurde am 21. April verabschiedet.