Die Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler durch Reichspräsident Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 markierte das Ende der parlamentarischen Demokratie. Der Regierung gehörten neben Hitler zunächst nur zwei weitere NSDAPMitglieder sowie acht Politiker aus dem konservativen Lager an.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Nationalsozialisten ihre Ziele vor allem mit lautstarker Propaganda und Straßenterror verfolgt. Als Reichskanzler bediente Hitler sich umgehend aller ihm zur Verfügung stehenden staatlichen Machtmittel. Sein Ziel war die Ausschaltung der politischen Gegner und die Errichtung einer Diktatur. Bereits am 1. Februar löste Hindenburg den Reichstag auf. Nach einem Aufruf der KPD zum Generalstreik unterzeichnete er am 4. Februar die von Hitler vorgelegte Notverordnung "zum Schutze des deutschen Volkes". Damit konnten Kundgebungen und Druckschriften von politischen Gegnern verboten werden. In Preußen rekrutierte Hermann Göring als kommissarischer Innenminister 50 000 "Hilfspolizisten" aus SA, SS und dem Stahlhelm und forderte sie unverhohlen auf, gegen "Staatsfeinde" mit der Schusswaffe vorzugehen.
Am Abend des 27. Februar brannte das Reichstagsgebäude. Die daraufhin erlassene Notverordnung "zum Schutze von Volk und Staat" setzte alle wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und schuf einen Ausnahmezustand, der bis 1945 nicht aufgehoben wurde. Die "Reichstagsbrandverordnung " bot eine formale Rechtsgrundlage zur "legalen" Verfolgung von Regimegegnern. Vor allem Funktionäre, Abgeordnete und Mitglieder von KPD und SPD wurden in "Schutzhaft" genommen. Zeitgleich kam es in ganz Deutschland zur Errichtung der ersten Konzentrationslager.