Berlin: (hib/WOL) Zweifel an der
zwischenstaatlichen Handlungsfähigkeit und Handlungswilligkeit
der Bundesregierung im Hinblick auf die EU-Beitrittsverhandlungen
mit der Türkei und eine "rechtsmissbräuchliche" doppelte
Staatsangehörigkeit türkischer Bürger in Deutschland
stehen im Zentrum eines Antrages der CDU/CSU (
15/4496). Die Fraktion bezieht sich dabei auf
Pressemeldungen über Äußerungen des türkischen
Außenamtes. Danach seien 40.000 bis 50.000 oder mehr
türkische Bürger unter Verstoß gegen deutsches
Staatsangehörigkeitsrecht illegal im Besitz eines wieder
erworbenen türkischen Passes, "und das mit Hilfe der
türkischen Regierung". Diese habe per Runderlass im September
2001 alle türkischen Gouverneursämter angewiesen, in
Deutschland verlangte Registerauszüge zu manipulieren und so
den Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
gegenüber deutschen Behörden zu "vertuschen". Die
Bundesregierung soll sich nun nachdrücklich für eine
konsequente Haltung der türkischen Regierung gegen einen
Missbrauch einsetzen. So solle die Türkei dafür sorgen,
dass türkische Staatsbürger nicht als deutsche
Staatsbürger auftreten können, wenn sie ihre deutsche
Staatsangehörigkeit aufgrund der Rechtslage verloren haben.
Die Fraktion betont, es dürfe keine Verhandlungen mit den
zuständigen Innenbehörden über "einvernehmliche"
Lösungen und auch "keine bilateralen Vereinbarungen zur
Wiedererlangung" der deutschen Staatsangehörigkeit geben.Die
CDU/CSU fordert, ein Übereinkommen über den Austausch von
Einbürgerungsmitteilungen vom September 1964 zu ratifizieren.
Dies würde die Feststellung über den Verlust der
deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedererwerb der
türkischen Staatsangehörigkeit erleichtern. Beendet
werden müsse auch die Rechtspraxis der Türkei,
"missliebigen" Bürgern im Ausland die türkische
Staatsbürgerschaft zu entziehen, um diese Bürger nicht
zurücknehmen zu müssen. Vielmehr seien eindeutige
Vereinbarungen mit der Türkei zu treffen, wonach
türkische Bürger auch nach ihrer Entlassung aus der
Staatsbürgerschaft der Türkei wieder zurückgenommen
werden. Schließlich sei ein Gesamtkonzept zur
Bewältigung aktueller und künftiger Sicherheitsrisiken
vorzulegen und im Bundestag zu erörtern. Ein solches Konzept
müsse klare Handlungsstrategien zu den sich
möglicherweise verschärfenden Sicherheitsrisiken durch
islamistische Organisationen in Deutschland angesichts der
EU-Beitrittsperspektive umfassen. Dabei seien auch die Probleme der
Grenzsicherung sowie Sicherheitsrisiken bei sich verlagernden
Außengrenzen der EU berücksichtigen, heißt es in
der Unionsinitiative.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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