Berlin: (hib/SAD) Die Kritik an den
Verwaltungs- und Dokumentationskosten der
Disease-Management-Programme (DMP) zur Verbesserung der Versorgung
von chronisch Kranken ist aus der Sicht der Bundesregierung
unberechtigt. Das erklärt sie in ihrer Antwort (
15/4593) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU (
15/4464). Die für das Jahr 2004 vom
Schätzerkreis der Spitzenverbände der Krankenkassen
veranschlagten Verwaltungs- und Dokumentationskosten von rund 155
Millionen Euro bewegten sich in einer Größenordnung von
weniger als 0,02 Beitragssatzpunkten. Angesichts dieses geringen
Anteils an den GKV-Gesamtausgaben, sei die Kosten-Nutzen-Relation
als sehr günstig zu bewerten. Darüber hinaus seien hierin
nicht nur die direkten Kosten für Behandlungsprogramme
enthalten, sondern auch für Informationsmaterial,
Patientenschulung und -betreuung. Für das Jahr 2005 rechne der
Schätzerkreis mit einem weiteren Anstieg der Kosten. Die
kalkulierten 176,1 Millionen Euro Verwaltungskosten und die 157,2
Millionen Euro Dokumentationskosten sind laut Bundesregierung auf
die voraussichtlich stark zunehmenden Zahlen chronisch Kranker in
den Behandlungsprogrammen zurückzuführen. Auf einem
Patienten kämen dabei eine unveränderte
Verwaltungspauschale von 84 Euro sowie Dokumentationskosten von 75
Euro.Die strukturierten Behandlungsprogramme sehen nach Angaben der
Bundesregierung eine Versorgung vor, die das Risiko von
Folgeschäden und akuten Verschlechterungen der Krankheit so
weit wie möglich verhindert und die Lebensqualität der
Patienten verbessert. Darüber hinaus förderten die
Programme die Zusammenarbeit und Abstimmung der Ärzte
untereinander. Bis zum 10. Dezember 2004 seien beim
Bundesversicherungsamt insgesamt 5.724 Anträge eingegangen,
davon mehr als die Hälfte für Diabetes mellitus Typ 2 und
die restlichen für Brustkrebs und für koronare
Herzkrankheit.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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