Berlin: (hib/VOM) Die vom Verkehrsclub
Deutschland und dem Bundesverbraucherschutzministerium getragene
Schlichtungsstelle Mobilität hat sowohl für den einzelnen
Fahrgast als auch für den öffentlichen
Personenfernverkehr insgesamt positive Wirkungen. Dies stellt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
15/4617) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
15/4545) fest. Die Schlichtungsstelle sei ein
Mittel, die Attraktivität des öffentlichen
Personenfernverkehrs zu verbessern. Außergerichtliche
Streitbeilegungen steigerten die Zufriedenheit der Kunden und
nutzten damit sowohl dem einzelnen Reisenden als auch den
anbietenden Verkehrsträgern. Die Verkehrsunternehmen seien im
Interesse der Kundenbindung bestrebt, Beschwerden kundenfreundlich
zu bearbeiten. Trotzdem wendeten sich zahlreiche Kunden mit
unterschiedlichen Beschwerden am Verbraucherorganisationen und
Behörden. Dies zeige, dass es neben den Managementsystemen der
Unternehmen auch weiteren Bedarf gebe.Die Regierung prüft nach
eigener Aussage zurzeit, welche Maßnahmen aufgrund eines
Bundestagsbeschlusses für eine Qualitätsoffensive im
öffentlichen Personenverkehr zu ergreifen sind. Dazu habe sie
in einem Forschungsvorhaben ein Gutachten vergeben, das
Vorschläge für eine gesetzliche Verbesserung der
Fahrgastrechte prüfen wird. Die Schlichtungsstelle solle den
Dialog zwischen Fahrgästen und Verkehrsunternehmen
fördern und dann einen Schlichtungsvorschlag machen, wenn sie
sich in einem Beschwerdefall nicht einigen konnten. Der
Schlichtungsvorschlag sei weder für das Unternehmen noch
für den Fahrgast bindend. Die Schlichtungsstelle werde die
Unternehmen regelmäßig über Art und Anzahl der
Kundenbeschwerden informieren. Derzeit werde ein Beirat geschaffen,
der die Arbeiterschlichtungsstelle begleitet. Darin sollen
Vertreter der Verkehrsträger, der Verbraucherorganisationen,
der Bundesregierung sowie Neutrale vertreten sein. Die
Schlichtungsstelle wird laut Regierung mit bis 1,42 Millionen Euro
gefördert, von denen 465,31 Millionen Euro auf das Jahr 2006
entfallen. Die Personalkosten beliefen sich auf knapp eine Million
Euro. Die Regierung fördere das Projekt in der
dreijährigen Startphase. Bereits während der Projektphase
werde eine anteilige Finanzierungsbeteiligung der Verbände und
Verkehrsunternehmen angestrebt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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