Berlin: (hib/HAU) Im Rahmen der Diskussion
über die Vereinfachung des Saatgutrechts herrscht unter den
Experten Einigkeit in der Forderung nach einer Zentralisierung der
Saatgutanerkennung. Dies wurde anlässlich einer
öffentlichen Anhörung im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am
Mittwochvormittag deutlich. Grundlage der Veranstaltung war ein
Bericht der Bundesregierung über die Ergebnisse einer
Prüfung des Saatgutrechts (
15/2381). Darin empfiehlt die Regierung eine
Reihe von Vereinfachungen. So sollten die Normen für die
Anforderung an den Feldbestand und die Beschaffenheit des Saatguts
herabgesetzt, der Umfang vorgeschriebener Nachprüfungen des in
den Verkehr gebrachten Saatguts verringert und die Zahl der Arten
im Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz reduziert
werden.Christian Schröder vom Bundesverband Deutscher
Saatguterzeuger unterstützt die Reduzierung der derzeit 18
Anerkennungsstellen für Saatgut. Die Konzentration auf nur
eine Anerkennungsstelle sei jedoch zu weitgehend, da die sehr
unterschiedlichen Strukturen in der Saatguterzeugung mindestens
drei Anerkennungsstellen in Deutschland erforderten. Abgelehnt wird
hingegen die Herabsetzung der Anforderungen an den Feldbestand und
die Beschaffenheit des Saatguts. Die über den EU weit
geltenden Saatgutnormen liegenden deutschen Qualitätsnormen
seien in der Vermarktung sehr hilfreich. Die Reduzierung der Arten
sei jedoch nicht sinnvoll. Damit, so Schröder, hemme man den
züchterischen Fortschritt. Für den Bundesverband
Deutscher Pflanzenzüchter betonte Ferdinand Schmitz die
Bedeutung der staatlichen Saatgutanerkennung. Die vielen
verschiedenen Behörden seien jedoch nicht mehr
zeitgemäß, kritisierte er. Benötigt werde eine
Zentralisierung mit "wohlverstandener Arbeitsteilung" zwischen Bund
und Ländern. Ebenso wie Schröder sprach er sich gegen
eine Absenkung der deutschen Normen auf EU Niveau aus. Davon sei
keine signifikante Vereinfachung zu erwarten, ein
Qualitätsverlust hingegen nicht auszuschließen. Auch aus
der Sicht von Bernd Lüttgens vom Deutschen Bauernverband sind
Vereinfachungen nur bei Qualitätserhaltung sinnvoll. Die
Qualität des Saatgutes sei für die deutsche
Landwirtschaft Grundlage für eine hochwertige Erzeugung. Als
"wenig sinnvoll" bezeichnete er Bestrebungen, bestimmte hoheitliche
Aufgaben zu privatisieren. Dies trage nicht zu einer glaubhaften
und transparenten Qualitätsbestimmung bei. Henning Ehlers vom
Deutschen Raiffeisenverband sprach sich für eine Vereinfachung
der Saatgutanerkennung aus. Dies sei durch eine Zentralisierung der
Sortenzulassung und einer Reduzierung der Nachprüfungen zu
erreichen. Bedenken habe man hingegen bei der Reduzierung der Arten
und dem Verzicht der Sortenzulassung. Dies führe zu "Einfalt
statt Vielfalt" in der Züchtung. Rechtsanwalt Matthias Miersch
aus Hannover sprach sich für die Beibehaltung der staatlichen
Kontrolle bei der Saatgutanerkennung aus. Angesichts der zu
erwartenden Steigerung des Anteils an gentechnisch verändertem
Saatgut und den damit verbundenen Haftungsfragen würden
staatliche Zertifizierungssysteme an Bedeutung gewinnen. Henning
Alvermann betonte, aus privatwirtschaftlicher Sicht sei eine
Harmonisierung der Anerkennungsverfahren unter den verschiedenen
Bundesländern sehr wünschenswert. Dabei müsse es um
eine Vereinfachung, nicht aber um eine Abschaffung der
Anerkennungsnormen gehen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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