Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung soll
an der Nutzung des Luft-Boden-Schießplatzes Wittstock
festzuhalten. Dies fordert die FDP in einem Antrag (
15/4956). Dies gewährleiste einerseits
optimale Übungsbedingungen für die Besatzungen der
Luftfahrzeuge. Andererseits müssten die Übungsbelastungen
ausgewogen auf Nord-, Ost- und Süddeutschland verteilt werden.
Die Liberalen argumentieren, Flugzeugbesatzungen könnten ihre
vielfältigen Aufgaben nur erfüllen, wenn sie bereits im
Frieden den dafür erforderlichen Leistungstand erwerben und
erhalten. Sie müssten deshalb gut ausgebildet sein und
konstant ausreichende Übungsmöglichkeiten haben. Die
Möglichkeit, den Einsatz von Bordwaffen gegen Ziele auf dem
Boden unter realistischen Bedingungen zu üben, biete in
Deutschland lediglich der Schießplatz Wittstock. Nur durch
die Nutzung dieses Übungsplatzes könne eine
kontinuierliche Ausbildung im gesamten Einsatzspektrum der
Luftwaffe und somit auch im Rahmen von einsatznahen Flugverfahren
gewährleistet werden. Die FDP betont in diesem Zusammenhang,
die Nutzung von Wittstock durch die Bundeswehr und ihre Alliierten
wäre mit der früheren Nutzung durch die ehemalige
Sowjetarmee "in keiner Weise" vergleichbar.Dennoch gelte es, die
Belastungen für die Bevölkerung und für die Umwelt
so gering wie möglich zu halten. Dieses treffe in besonderem
Maße für den Übungsplatz Wittstock zu, da ein
naturnaher Tourismus im Raum um die Kyritz-Ruppiner Heide nicht nur
eine wesentliche Entwicklungschance darstelle, sondern bereits
heute Lebensgrundlage vieler kleiner Unternehmen sei. Die
Nutzungsbedingungen müssten einen "sinnvollen Kompromiss"
herstellen zwischen den für die Soldaten wegen der
Auslandseinsätze überlebensnotwendigen Übungen und
den Bedürfnissen der in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
lebenden oder dort Erholung suchenden Menschen. Deshalb schlagen
die Freien Demokraten unter anderem vor, dass insgesamt pro
Kalenderjahr maximal 850 Einsätze auf dem Übungsplatz
Wittstock erlaubt werden - inklusive der Einsätze der
alliierten Partner sowie der Nacheinsätze. Ferner müsse
die Regierung den Flug- und Übungsbetrieb der
Kampfflugzeugbesatzungen von 16. Juni bis zum 15. Oktober sowie
zwischen Weihnachten und Neujahr und den gesetzlichen Feiertagen
untersagen. In Wochen mit erlaubtem Flug- und Übungsbetrieb
sei dieser auf die Zeit von Montag bis Donnerstag, jeweils von 9
bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17 Uhr begrenzen. Nachtflüge
sollten ausschließlich von 1. Oktober bis zum 31. März
genehmigt werden, ebenfalls beschränkt auf die Wochentage
Montag bis Donnerstag, jeweils von 30 Minuten nach Sonnenuntergang
bis 22.30 Uhr.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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