Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
möchte das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden
und in der Bevölkerung stärken und plant dazu, eine
Bundesstiftung Baukultur ins Leben zu rufen. In dem von ihr
eingebrachten Gesetzentwurf (
15/4998) definiert sie den Begriff "Baukultur"
als Qualität von gebauter Umwelt, wie sie sich in
Gebäuden und Infrastrukturanlagen sowie deren Einordnung in
Landschaft und Siedlungsbild und im öffentlichen Raum zeige.
Die Qualität, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Architektur- und Ingenieurwesens in
Deutschland national wie international zu repräsentieren, sei
deshalb Ziel der Stiftung. Eine ihrer Aufgaben solle sein,
regelmäßig einen Konvent der Baukultur zu veranstalten,
zu dem sie unter anderem Träger und Stifter bundesweit
bedeutsamer Preise auf dem Gebiet der Baukultur einlädt. Die
von der Stiftung berufenen Mitglieder des Konvents sollten die
Erfahrungen aus allen wesentlichen Bereichen einbringen, die
für das private und öffentliche Planen und Bauen in
Deutschland von Bedeutung sind. Dazu zählen unter anderem
Architektur, Ingenieurbau, Städtebau, Landschaftsarchitektur,
Innenarchitektur, Bauwesen, Wohnungswesen, Kreditwesen, Kultur
sowie auch Denkmalpflege. Mit der Gründung einer
entsprechenden Stiftung trägt die Bundesregierung eigenen
Angaben zufolge einem fraktionsübergreifenden Beschluss des
Deutschen Bundestages vom Oktober 2003 Rechnung, der ein solches
Stiftungsgesetz verlangt hatte.Auf bis zu 2,5 Millionen Euro
schätzt die Regierung den jährlichen Finanzbedarf der
Stiftung und wird die Summe im Sinne einer Anschubfinanzierung
zunächst überwiegend selbst tragen. Langfristig erhofft
sie sich, den Bundesanteil - je nach Lage des privaten
Spendenaufkommens - schrittweise zurückführen zu
können.Der Bundesrat bestreitet in seiner Stellungnahme die
verfassungsrechtliche Kompetenz der Regierung zur Gründung
einer entsprechenden Stiftung. In seinen Ausführungen bezieht
er sich auf die von der Regierung angeführten Ziele der
Bundesstiftung Baukultur und verweist darauf, dass Baukultur jener
Bereich sei, der über die bloße Bautechnik, -statik,
Baumaterialanalyse und -verwendung hinausgehe und Ausdruck des
künstlerischen Schaffens sei. Nach Ansicht des Bundesrates
fällt die kulturpolitische Zielsetzung, deren Förderung,
Entwicklung und Repräsentation allein in den Hoheitsbereich
der Länder. Auch zeigt sich die Länderkammer dahingehend
skeptisch, ob die Stärkung des "Bewusstseins für
Baukultur bei Bauschaffenden und Bürgern" und die dazu
verfolgten "wissenschaftlichen, kulturellen und Bildungszwecke"
über die damit bereits heute befassten Stellen hinaus durch
den geplanten 500-köpfigen Konvent der Baukultur und das
weitere Organisationsgeflecht der Stiftung zusätzlich
vorangebracht werden können. Angesichts der angespannten
Haushaltslage des Bundes und der von ihm für die Stiftung
jährlich veranschlagten 2,5 Millionen Euro Kosten stelle sich
die Frage nach den Prioritäten, so die
Länderkammer.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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