Berlin: (hib/BES) Gegen eine gesetzliche
Regelung für maschinell erstellte Rentenbescheide hat sich der
Gesundheitsausschuss am Mittwochvormittag ausgesprochen. Die
Regierungsfraktionen lehnten einen entsprechenden Antrag der FDP (
15/839) ab. Hintergrund der Initiative, die
auch von der Union unterstützt wurde, sind fehlerhafte
Rentenbescheide der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte
(BfA), die aufgrund einer Rentennovelle 2001 neu berechnet werden
mussten. Betroffen davon sind diejenigen Ost-Rentner, die bis Ende
1991 in den Ruhestand gegangen sind und einen Anspruch auf Zusatz-
und Sonderversorgungen haben wie Lehrer mit Hochschulabschluss,
Ärzte oder Wissenschaftler.In der Beratung kritisierte die FDP
es als "unerträglich", dass die Betroffenen nicht korrekt
über die möglichen Fehler in den maschinellen
Rentenbescheiden informiert worden sind. An die Adresse der
Regierung ging der Vorwurf, sie versuche dies zu decken. Es
könne nicht sein - pflichtete die Union bei -, dass Rentner
erst durch Medien und Verbände über ihre Rechte
informiert werden. Dies könne nicht dem Zufallsprinzip
überlassen werden. Die Regierungsfraktionen sahen dagegen
keinen Handlungsbedarf. So konnte die SPD kein fehlerhaftes
Verhalten der BfA feststellen: Die Behörde habe im Sinne der
Betroffenen gehandelt, weil sie ihnen durch das vereinfachte
Verfahren zeitnah und zügig neue Bescheide zukommen lassen
wollte. Sie habe sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichts
gestützt und zudem eine Reihe von Informationsveranstaltungen
angeboten. Zwischenzeitlich - so ein Regierungsvertreter in der
Diskussion - sei ein "sehr, sehr hoher Informationsgrad" erreicht
worden. Eine weitere gesetzliche Regelung würde zur
Verunsicherung der Rentner führen, so die Sozialdemokraten.
Aus der Sicht der Grünen handelt es sich bei den betroffenen
Rentnern ohnehin um keine "extremen sozialen Härtefälle".
Vielmehr ginge es um eine Besserstellung von Personen, die hohe
Funktionäre im SED-Staat waren. Für die FDP geht es dabei
um eine Grundfrage der Rechtstaatlichkeit: Rentenansprüche
seien Eigentumsansprüche. Der Staat habe dafür zu sorgen,
dass solche Ansprüche korrekt behandelt werden. Aus der Sicht
der Union ist das Problem immer noch aktuell - eine vorliegende
Petition bestätige es -, zumal die BfA bis heute nicht sagen
könne, wie viele Bescheide fehlerhaft sind.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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