Berlin: (hib/SAS) Die Gleichstellung von
Frauen und Männern insbesondere im Berufsleben ist Thema
zweier Anträge der Koalition (
15/5029) und der FDP (
15/5032). In ihrer Initiative beleuchten die
Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen
zunächst verschiedene Bereiche des öffentlichen Lebens,
in denen die Gleichstellung von Frauen vorangekommen ist. Dazu
zählen sie etwa die Bundeswehr, die Ausbildung und die
rechtliche Situation von Prostituierten. Sie verweisen auf ein
Gleichstellungsgesetz von Soldatinnen und Soldaten in der
Bundeswehr, auf das Lebenspartnerschaftsgesetz, auf Regelungen
für eine flexible Elternzeitgestaltung und den Rechtsanspruch
auf Teilzeitarbeit. Die Bundesregierung soll nun tätig werden,
um eine gerechte Verteilung der Erwerbs- und Familienarbeit sowie
eine gerechte Verteilung des Einkommens zwischen Geschlechtern
ebenso zu erreichen wie eine umfassende
Beschäftigungsförderung von Frauen. Auch soll sie bei der
Evaluation der Arbeitsmarktreformen den Grundsatz des Gender
Mainstreaming anwenden. Im Weiteren regen die Abgeordneten eine
Prüfung der Veränderung des Vergaberechts mit dem Ziel
an, solche Firmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
zu bevorzugen, die Chancengleichheit fördern. Zur Debatte
stehen auch Vorschläge zur Integrationspolitik, zur Gewalt
gegen Frauen, zu Geschlechterbelangen in der Gesundheitspolitik
sowie zur finanziellen Ausstattung einer Antidiskriminierungsstelle
des Bundes.Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist stellt nach
Ansicht der FDP-Fraktion ein enormes Potenzial für die
Wirtschaft dar, das bisher jedoch nicht genügend genutzt wird.
Trotz besserer Bildungsabschlüsse kommen Frauen noch zu selten
in höhere Positionen und besser bezahlte Tätigkeiten. Ihr
Anteil an allen Management-Positionen (nach Eurostat) ist seit 1998
kaum gestiegen und liegt bei 28 Prozent. In ihrem Antrag fordern
die Liberalen die Bundesregierung deshalb dazu auf, Fehlanreize im
Steuer- und Transfersystem, wie die Steuerklasse V, sowie
Schwächen in der Arbeitsmarktvermittlung und -politik
abzubauen, demgegenüber aber Angebote für eine
bedarfsgerechte, hochwertige Kinderbetreuung und Pflege von
Angehörigen auszubauen. Die Bundesregierung müsse die
berufliche Gleichstellung von Frauen ebenso in den Blick nehmen wie
Strategien zu einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf.
Auch gelte es, Einkommensunterschiede zwischen Männern und
Frauen zu beseitigen. Einen wichtigen Beitrag dazu müssten die
Tarifpartner, nicht zuletzt im öffentlichen Dienst, leisten.
Dabei sollten sie bestehende Arbeitsbewertungssysteme und deren
praktische Anwendung auf potenziell diskriminierende Mechanismen
hin untersuchen und diese beseitigen. Da Einkommensunterschiede
gerade bei hohem Ausbildungsniveau groß seien, müsse der
Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und ihre
gleichberechtigte Integration in den Führungsebenen
gefördert werden. Zur Begründung heißt es, das
Grundgesetz habe nicht nur die Gleichberechtigung von Frauen und
Männern klar in Artikel 3 verankert, sondern seit über
zehn Jahren auch das Gebot der Förderung der
tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung und
Beseitigung entstehender Nachteile durch den Staat. Betrachte man
allerdings die Beschäftigungszahlen von Frauen, so werde
deutlich, dass über 55 Prozent aller erwerbstätigen
Frauen in nur 20 Berufen zu finden sind. Zum größten
Teil handle es sich um Dienstleistungsberufe mit niedrigen
Qualifikationsanforderungen und geringen
Aufstiegsmöglichkeiten. Die meisten Frauen arbeiteten in
Büroberufen, als Warenkauffrauen und im
Gesundheitswesen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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