Berlin: (hib/VOM) Die FDP fordert von der
Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung einer
Abgeltungssteuer für Kapitalerträge. In einem Antrag (
15/5043) verlangt sie ferner, die
einschlägigen Vorschriften der Abgabenordnung, die den
automatisierten Abruf von Konto- und Depotinformationen regeln, mit
Wirkung vom 1. April 2005 abzuschaffen. Die Fraktion verweist
darauf, dass durch das Gesetz zur Förderung der
Steuerehrlichkeit Finanzbehörden und alle Behörden, die
an das Einkommensteuergesetz anknüpfen, vom 1. April an
Zugriff auf Stammdaten von Bankkunden erhalten. Damit könne
jede Finanzbehörde bei Kreditinstituten über das
Bundesamt für Finanzen diese Stammdaten abrufen. Voraussetzung
sei lediglich, dass aus Sicht der Finanzverwaltung die Information
zur Feststellung oder Erhebung der Steuer erforderlich ist und eine
Nachfrage beim Bürger selbst keine Aussicht auf Erfolg
verspricht. Auf das Vorliegen des Anfangsverdachts einer
Steuerstraftat komme es nicht an. Das Bankgeheimnis enthalte somit
faktisch keine Schutzfunktion mehr, folgern die Liberalen.Gegen den
Kontenzugriff der Finanzbehörden und anderer öffentlicher
Stellen gibt es nach Darstellung der FDP verfassungsrechtliche
Bedenken, vor allem im Hinblick auf das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung. Angesichts von fast fünf
Millionen Konten entstünden bei den Kreditinstituten auch
erhebliche Mehrkosten, an deren Ende zusätzliche Belastungen
der Bankenkunden stehen. Die Liberalen halten eine Abgeltungssteuer
für wirksamer, weil dadurch die Gleichmäßigkeit der
Besteuerung gewährleistet würde. Auch würden das
Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Kunden und die Daten
der einzelnen Bürger zuverlässig geschützt. Die
Abgeltungssteuer bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der
Kapitalerträge bereits von den Banken einbehalten und an das
Finanzamt abgeführt wird.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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