Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis
90/Die Grünen wollen die Beschränkung des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den Bausektor aufheben. Wie es in
einem Gesetzentwurf (
15/5445) heißt, ist das 1996
verabschiedete Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Bausektor und
die Seeschifffahrtsassistenz beschränkt. Die Fraktionen wollen
dies aufheben, um damit für alle Branchen die Möglichkeit
zu eröffnen, durch den Abschluss von Tarifverträgen das
Gesetz auch für die eigene Branche nutzbar zu machen. Dabei
müsse aber das EU-rechtliche Verbot der
Ausländerdiskriminierung beachtet werden. Im Ausland
ansässige Arbeitgeber dürften nur dann zur Einhaltung
deutscher Tarifverträge verpflichtet werden, wenn auch jeder
entsprechende inländische Arbeitgeber diese Tarife zwingend
einhalten muss. Da die Allgemeinverbindlicherklärung eines
Tarifvertrags ebenso wie der alternativ mögliche Erlass einer
Rechtsverordnung nur die im Tarifvertragsgebiet ansässigen
Arbeitgeber rechtlich binde, könnten diese Instrumente die
inländischen Arbeitgeber nur dann lückenlos erfassen,
wenn das gesamte Bundesgebiet zum Tarifvertragsgebiet wird.SPD und
Bündnisgrüne betonen, die Erweiterung der
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sei nicht mit dem Erlass staatlicher
Mindestlöhne gleichzusetzen. Allein die Tarifvertragsparteien
entschieden über den Abschluss von Tarifverträgen und
damit auch über die Herstellung bundesweit
flächendeckender Tarifvertragsstrukturen. Die als weiterer
Schritt erforderliche Allgemeinverbindlicherklärung des
Tarifvertrags oder der Erlass einer Rechtsverordnung könne der
Staat nicht von Amts wegen vornehmen. Das Verfahren könne in
beiden Fällen nur auf Antrag einer beteiligten
Tarifvertragspartei eingeleitet werden. Zu den Gesetzesfolgen
heißt es in dem Entwurf, nur dort, wo die
Tarifvertragsparteien bundesweit flächendeckende Strukturen
herstellen und auf eigenen Antrag ein Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt wird, werde eine Rechtswirkung
eintreten. Dann würden die deutschen Tarifverträge dazu
führen, dass sich das Lohnniveau auch bei
grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern erhöhe. Dies
könnte sich wiederum in Preiserhöhungen niederschlagen,
wenn es den entsendenden Unternehmen im Ausland gelingt, diese
Zusatzkosten auf ihre deutschen Kunden zu
überwälzen.Mittelfristig, so die Koalition, könnten
bei breiterer Anwendung der Neuregelung größere Teile
der deutschen Wirtschaft indirekt belastet werden, und zwar um so
stärker, je mehr Vorleistungen die nach Deutschland entsandten
Arbeitnehmer produziert haben und je besser es ihren
ausländischen Arbeitgebern gelingt, ihre Angebotspreise
aufgrund höherer Arbeitskosten anzupassen. Wenn es durch
dieses Gesetz zur Einführung allgemein verbindlicher
tarifvertraglicher Mindestlöhne komme, könne dies in den
entsprechenden Branchen zu höheren Arbeitskosten mit
Rückwirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Höhe der an
Arbeitslose zu zahlenden Leistungen führen. Bislang sind nach
Angaben der Fraktionen im Ausland ansässige Arbeitgeber mit
Ausnahme des Bausektors nicht verpflichtet, ihren nach Deutschland
entsandten Arbeitnehmern die hier geltenden
Tarifvertragsbedingungen zu gewähren. Dadurch würden
hierher entsandte Arbeitnehmer benachteiligt und vor allem die bei
kleinen und mittleren Unternehmen bestehenden Arbeitsplätze
durch unfairen Wettbewerb gefährdet.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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