Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat Genehmigungserfordernisse für Ausfuhren nach Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro sowie Kroatien und teilweise für den Irak und Libyen aufgehoben. Dies geht aus einer Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste, einer Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung, hervor ( 15/5530). Damit werde den geänderten politischen Verhältnissen in den genannten Staaten Rechnung getragen. Die Ausfuhrbeschränkungen würden danach auf "sensitive Fallgestaltungen" konzentriert.
Mit einer weiteren Verordnung ( 15/5529), durch die die Außenwirtschaftsverordnung geändert wird, werden Angeklagte vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, die sich im Gewahrsam des Strafgerichtshofs befinden, von der Liste der Personen gestrichen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen eingefroren sind. Darüber hinaus werden Ausfuhren von NATO-Dienststellen zur Erledigung dienstlicher Aufgaben von der Pflicht zur Ausfuhrgenehmigung befreit. Beispielsweise müssen somit Ausfuhren einer in München ansässigen NATO-Dienststelle, welche für die Ersatzteilversorgung von Tornado- und Euroflighter-Flugzeugen in den NATO-Nutzerstaaten zuständig ist, nicht mehr genehmigt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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