Zielvorgaben für stoffliche Verwertung von
Verpackungsabfällen erhöht
Umwelt/Verordnung - 30.05.2005
Berlin: (hib/MMÜ) Bis zum 31.
Dezember 2008 sollen mindestens 55 Prozent der
Verpackungsabfälle stofflich verwertet werden. Mit der vierten
Verordnung zur Änderung der Verpackungsordnung (
15/5540) setzt die Bundesregierung somit die
Richtlinie des Europäischen Parlamentes über
Verpackungsabfälle um. Demnach seien 60 Prozent der Glas- und
Papierabfälle, 50 Prozent der Metallabfälle, 22 Prozent
der Kunststoffabfälle sowie 15 Prozent der Holzabfälle
einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Gemäß der
EU-Richtlinie wäre es möglich diese Quoten durch die
Anrechnung der Energierückgewinnung bei der Abfallverbrennung
zu erzielen. Jedoch verzichtet Deutschland laut Bundesregierung auf
diese Maßnahme, da bereits heute die für Ende 2008
geforderten Zielvorgaben erreicht oder übertroffen werden.
Aufgrund dessen sei durch die Novellierung der
Verpackungsverordnung keine Kostensteigerung zu erwarten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
Bernadette Schweda, Sabrina Sperlich, Siegfried F. Wolf