Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung
möchte den Schadstoffausstoß bei Verbrennungsmotoren in
der Binnenschifffahrt begrenzen, wie es eine Richtlinie des
EU-Parlaments und Rates vorgibt. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (
15/5557) vorgelegt. Nach ihm sollen das
Typgenehmigungsverfahren, die technische Zulassung und
Produktüberwachung von zulassungspflichtigen Wasserfahrzeugen
und Schwimmkörpern künftig unter das
Binnenschifffahrtsaufgabengesetz fallen und von einer
Bundesbehörde überwacht werden. Dabei heißt es,
vergleichbare internationale Vorschriften der Zentralkommission
für die Rheinschifffahrt zur Emissionsbegrenzung seien bereits
in innerstaatliches Recht umgesetzt worden. Das hierzu
funktionierende System der Typgenehmigungsverfahren sei im
Interesse aller Beteiligten auch im Rahmen der Richtlinie
anzuwenden. Die Notwendigkeit für eine bundeseinheitliche
Regelung wird damit begründet, dass damit "erhebliche
Verzerrungen" beim Verkehr mit zulassungspflichtigen
Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern sowie deren Bauteile und
Ausrüstungsgegenstände, die Ländergrenzen
übergreifend in den Verkehr gebracht werden, vermieden
würden. Für die Wirtschaft entstehen nach
Einschätzung der Bundesregierung keine Kosten durch das
Gesetz. Ferner rechnet sie damit, dass die aufgrund erlassener
Rechtsverordnungen zu erhebenden Gebühren sich im
üblichen, vertretbaren Rahmen bewegen werden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller,
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