Berlin: (hib/VOM) Bei der Verdrängung deutscher Arbeitnehmer durch Dienstleistungsunternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten der EU handelt es sich nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur um ein Rechtsproblem, sondern auch um "kriminelles Handeln Einzelner". Dies betont sie in ihrer Antwort ( 15/5546) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/5407). Die EU-rechtlichen Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen reichten aus, um den heimischen Arbeitsmarkt zu schützen. Das Problem liege aber darin, dass gegen diese EU-Bestimmungen in vielen Fällen verstoßen werde. Vor allem seien die Unternehmen, die Arbeitskräfte nach Deutschland entsenden, teilweise "Briefkastenfirmen", die nicht in das Wirtschaftssystem ihres Herkunftslandes integriert sind und Arbeitnehmer entsenden, die in keinem Dauerarbeitsverhältnis zu ihnen stehen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung, die Prüfungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz vornimmt, habe im vergangenen Jahr bundesweit 17.334 Verfahren wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten gegen Arbeitgeber eingeleitet. Davon hätten sich 6.903 Verfahren gegen Arbeitgeber aus der Baubranche gerichtet.
Wie es in der Antwort weiter heißt, hat die Zollverwaltung in jüngster Vergangenheit verstärkt die fleischverarbeitende Industrie geprüft. 1.600 Kontrolleure hätten die Geschäftsunterlagen bei 445 Betrieben durchgesehen. Geplant sei, so die Regierung, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit personell von derzeit rund 5.400 auf rund 7.000 Beschäftigte aufzustocken.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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