Berlin: (hib/CHE) Einstimmig hat der Verkehrsausschuss am Mittwochvormittag den Entwurf der Bundesregierung für ein Energieeinsparungsgesetz ( 15/5226) in geänderter Fassung gebilligt. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist die Einführung von Energieausweisen, die Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz von Gebäuden enthalten sollen. In einer öffentlichen Anhörung am 15. Juni hatten sich Experten positiv über das Vorhaben geäußert.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur Energieeinsparung an Gebäuden um. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung differenzierter Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäuden mit sehr unterschiedlichem Nutzungsprofil. Mit der nun getroffenen Regelung sei ein Höchstmaß an Transparenz für Verbraucher erreicht, heißt es in dem Gesetzentwurf. Außerdem schaffe sie gleiche Marktbedingungen für die Wirtschaft innerhalb der Bundesrepublik.
Die Koalitionsfraktionen äußerten sich sehr zufrieden darüber, dass für eine solche Umsetzung nun die nötigen Bedingungen geschaffen wurden. Man hoffe, trotz der schwierigen politischen Gesamtsituation, im Herbst möglichst schnell die Arbeit für den Energiepass wieder aufnehmen zu können. Dies sei nötig, so die Auffassung von Rot-Grün, um den Pass zum 1. Januar 2006 einführen zu können. Für die Energie- und die Immobilienwirtschaft sei das Vorhaben ein äußerst wichtiges Konzept, hieß es. Die FDP betonte, der Entwurf komme in letzter Sekunde. Zwar hätte sie sich in einigen Punkten konkretere Formulierungen gewünscht. Es sei nun aber ein Kompromiss herausgekommen, den sie mittragen könne. Auch die Liberalen unterstrichen, sich im Herbst an die Detailarbeit für die Einführung der Energieausweise machen zu wollen. Die CDU-Fraktion äußerte sich ebenfalls positiv über das Ergebnis. Ihren Belangen sei in dem interfraktionellen Änderungsantrag weitgehend entsprochen worden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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