Berlin: (hib/VOM) Ziel deutscher
Wettbewerbspolitik ist es, international zu einer Angleichung der
Wettbewerbspolitiken zu kommen. Darauf verweist die Bundesregierung
in ihrer Stellungnahme (
15/5819) zum 15. Hauptgutachten der
Monopolkommission 2002/2003 (
15/3610,
15/3611). Für die Unternehmen würden
dadurch die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für ihre
Entscheidungen sowie ihre grenzüberschreitende
Kooperationsfähigkeit verbessert. Wichtig sei, dass es kein
"Wettrennen" der unterschiedlichen Weltregionen gibt. Die
Wettbewerbspolitiken auf nationaler Ebene müssten
grenzüberschreitende Marktzutritte nicht nur erlauben, sondern
auch fördern. Bei den Netzindustrien sorge
diskriminierungsfreier und effizienter Netzzugang sowie
verstärkter Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten
dafür, dass Investitionen in Netzstrukturen ökonomisch
optimal genutzt werden.Wie die Monopolkommission, so lehnt auch die
Regierung nach eigener Darstellung "selektive Staatsinterventionen"
ab. Zusammenschlüsse von Unternehmen seien grundsätzlich
Teil marktwirtschaftlicher Prozesse. Die Grenzen solche Fusionen
würden durch das Wettbewerbsrecht bestimmt. In vielen
Bereichen des Maschinenbaus, der Automobilproduktion und der
chemischen Industrie seien deutsche mittelständische
Unternehmen aus eigener Kraft zu Weltmarktführern
aufgestiegen. Entgegen der Auffassung der Monopolkommission hate
die Regierung nach eigener Darstellung "nationale Champions" nicht
industriepolitisch gefördert. Soweit es in jüngster Zeit
darum gegangen sei, die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen
Industrie zu stärken, habe die Verbesserung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen im Vordergrund gestanden. Die Regierung wendet
sich auch gegen die Darstellung der Monopolkommission, die
Ministererlaubnis im Verfahren um einen Zusammenschluss
Energieerzeuger E.on und Ruhrgas im Jahr 2002 sei ein Indiz
für eine interventionistische Wirtschaftspolitik gewesen. Es
sei gerade die Funktion des Ministererlaubnisverfahrens, eine
Fusion unter gesamtwirtschaftlichen Aspekten zu
bewerten.Darüber hinaus muss aus Sicht der Regierung die
Existenz einer im Heimatland verankerten und gleichzeitig global
agierenden Bank wettbewerbspolitisch nicht negativ sein, auch wenn
Größe nicht mit Wettbewerbsstärke oder
Profitabilität gleichgesetzt werden dürfe. Im
internationalen Vergleich bestehe auf dem deutschen Bankmarkt ein
Nachholbedarf in der Konsolidierung. Ein Oligopol befürchtet
die Regierung nicht, da die fünf größten privaten
Banken derzeit lediglich 20 Prozent Marktanteil aufwiesen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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