Berlin: (hib/VOM) Im Jahr 2003 sind laut
Amnesty International in 28 Staaten über 1.100 Menschen
hingerichtet worden. Gleichzeitig sind in 63 Ländern
mindestens 2.700 Personen zum Tode verurteilt worden, wie die
Bundesregierung in ihrem siebten Bericht über ihre
Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in
anderen Politikbereichen (
15/5800) mitteilt. In 78 Staaten werde die
Todesstrafe noch immer vollstreckt. 84 Prozent aller Hinrichtungen
hätten 2003 in nur vier Ländern stattgefunden: in China,
im Iran, in den USA und in Vietnam. In China würden
Todesurteile auch wegen vergleichsweise geringfügiger Vergehen
verhängt. Allein 2003 habe es in diesem Land etwa 700
Exekutionen gegeben.Die Entwicklungen zwischen April 2002 und
Februar 2005 haben nach Darstellung der Regierung gezeigt, dass
Menschenrechte in Krisenzeiten besonders gefährdet sind. Es
liege daher im deutschen Interesse, zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in der Welt dafür zu sorgen,
Notsituationen, Krisen und Konflikte, möglichst gar nicht erst
entstehen zu lassen oder sich abzeichnende
menschenrechtsgefährdende Entwicklungen mit allen Mitteln
rechtzeitig zu entschärfen. Von besonderer Bedeutung ist
für die Regierung der weltweite Schutz der Menschenrechte bei
der Bekämpfung des Terrorismus. Internationale Grundrechts-
und Menschenrechtsstandards müssten sich in Krisenzeiten
bewähren. Dir Regierung nutze jede Gelegenheit,
Menschenrechtsfragen kritisch anzusprechen, etwa im Zuge des
Menschenrechtsdialogs mit China sowie bei ihren Konsultationen mit
Russland und Usbekistan. Ihre Überzeugung, dass den
Hauptursachen für den modernen Terrorismus, Hass und
Intoleranz, nur durch strikte Achtung der Menschenrechte bei der
Terrorismusbekämpfung der Nährboden entzogen werden
könne, habe sie auch in den Menschenrechtsgremien der
Vereinten Nationen immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht,
sowohl im Hinblick auf Tschteschenien als auch im Hinblick auf
Guantanamo.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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